Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/58: 15.410 Pa.Iv. de Buman. Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen · 11 Seiten
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starke Abwertung des Euro gegenüber dem Franken, die ihren Anfang im Jahr 2009 nahm und im Januar 2015 in der Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank gipfelte, hatte einen Einbruch der Nachfrage nach Beherbergungsleistungen aus den Euroländern zur Folge. Seit dem Ja der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen des Vereinigten Königreichs zum Austritt aus der EU (Brexit) ist auch noch das britische Pfund spürbar abgewertet worden. (vgl. Kapitel 2.1.2). Die Verankerung des Sondersatzes gibt der Branche die Sicherheit, sich nicht auch noch auf eine Mehrwertsteuererhöhung einstellen zu müssen. Die Kommission befürchtet ansonsten einen noch massiveren Einbruch in der schweizerischen Hotellerie, noch grössere Verluste von Arbeitsplätzen und schliesslich Steuermindereinnahmen. Bereits seit 2005 sinkt die Anzahl Beherbergungsbetriebe stetig. Gleiches gilt für die Arbeitsplätze, die sich allerdings bereits seit den 1990er-Jahren verringern.
2.2.2 Antrag der Minderheit
Die Minderheit der WAK-N (Schneeberger, Bertschy, Birrer-Heimo, Gössi, Jans, Leutenegger Oberholzer, Lüscher, Marra, Schelbert, Walti) ist ebenfalls der Meinung, dass der Sondersatz weitergeführt werden soll allerdings nur befristet bis Ende 20207. Sie sieht darin eine Chance für die Beherbergungsbranche der Krise mit strukturellen Massnahmen zu begegnen. Ihr ist bewusst, dass die Branche mitten in einem Strukturwandel steckt und sich innovativ zeigen muss. Dafür soll sie genügend Zeit haben und nicht durch eine Steuererhöhung von 200 Millionen von einem Jahr auf das andere zusätzlich unter Druck gesetzt werden.
Eine unbefristete Verankerung kommt für die Minderheit deswegen nicht in Frage, weil sie die heutige Bevorzugung einer einzelnen Branche grundsätzlich als unfair erachtet. Es handelt sich um eine Strukturpolitik ohne Rücksicht auf andere Branchen, die ebenfalls unter dem schwachen Euro leiden. Deshalb sollte der Sondersatz als strukturpolitisches Mittel regelmässig überprüft und unter politischer Beobachtung bleiben. Dies insbesondere auch deshalb weil der Sondersatz der Beherbergungsbranche nicht geholfen hat ihre Probleme nachhaltig zu lösen, auch nach 20 Jahren nicht. Längerfristig müsste eine andere Lösung gefunden werden.
Die Minderheit ist der Meinung, dass man sich bis zur nächsten Frist überlegen muss, ob man noch immer auf die 200 Millionen Franken Steuereinnahmen verzichten möchte, die dem Bund durch den Sondersatz entgehen. Die Minderheit erinnert gleichzeitig an den Finanzplan 2018-2020 des Bundesrates, der mit jährlich 200 Millonen Franken Mehreinnahmen durch die Aufhebung des Sondersatzes rechnet. Die Weiterführung des Sondersatzes geht somit bis ins Jahr 2020 auf Kosten von anderen staatlichen Aufgaben (siehe Kapitel 4.1).
7 Der Sondersatz ist nur bis Ende 2020 verlängerbar, weil die Verfassung dem Bund die Befugnis zur Erhebung der Mehrwertsteuer nur bis Ende 2020 erlaubt (Art. 196 Ziff. 14 Abs. 1 BV). Diese Befugnis wird erst mit der Neuen Finanzordnung 2021 (16.053) bis voraussichtlich 2035 verlängert werden.