Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 114 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.190301 / 212.9/2015/00001

Der PC hat eine wichtige Funktion, wenn es darum geht, den Grundsatz des Datenschutzes durch Technikgestaltung (Privacy by Design) und durch datenschutzfreundliche

Voreinstellungen (Privacy by Default) umzusetzen. Denn gemäss Abschnitt 13(1)(n) des «Privacy Act 1993» kann er Nachforschungen anstellen und die Entwicklung der

Datenbearbeitung und der neuen Technologien im Informatikbereich verfolgen. Im Weiteren hat er insbesondere dafür zu sorgen, dass die negativen Auswirkungen dieser

Entwicklungen auf den Schutz der Privatsphäre von Einzelpersonen möglichst gering

ausfallen. In diesem Zusammenhang kann der PC den Datenschutz durch Technikgestaltung fördern. Bezüglich Privacy by Design und Privacy by Default sind im Rahmen der Revision keine weiteren Vorschriften vorgesehen.

5.3 Südkorea

Südkorea verfügt seit 2011 über eine Gesetzgebung im Bereich des Datenschutzes. Dabei handelt es sich um den sogenannten «Personal Information Protection Act»61 (im Folgenden «PIPA»).

Aufgrund seiner Geschichte und seiner zahlreichen Gesetze verfügt Südkorea über ein ziemlich komplexes System. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass mehrere Behörden für den Datenschutz zuständig sind. Für Fragen der Regulierung ist die «Personal

Information Protection Commission» verantwortlich. Für die Mediation bei Einzel- oder Kollektivbeschwerden ist das «Personal Information Dispute Mediation Committee»

zuständig. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen betroffenen Personen und

datenverarbeitenden Institutionen kann dieses Komitee einen Schlichtungsvorschlag

unterbreiten (Art. 47 PIPA). Beschwerden im Zusammenhang mit den

Informationstechnologien werden von der «Korea Internet & Security Agency» behandelt. Diese betreibt eine Hotline und hat verschiedene Anleitungen und Empfehlungen für den privaten Sektor erarbeitet. Das Innenministerium hat eine wichtige Funktion bei der

Umsetzung der Datenschutzgesetzgebung. Zu seinen Aufgaben gehört die Erarbeitung eines drei Jahre gültigen «Data Protection Basic Plan» (Art. 9 PIPA) und von Richtlinien (Art. 12 PIPA).

Gemäss Artikel 4 PIPA haben Privatpersonen das Recht, sich über die Bearbeitung von Daten über sie zu informieren. In diesem Zusammenhang können sie die Löschung oder Berichtigung bestimmter Daten verlangen. Im Gesetz ist auch ein Anspruch auf

Schadenersatz vorgesehen.

Für die Datenbearbeitung muss der Verantwortliche die Einwilligung der betroffenen Person einholen (Art. 22 PIPA). Der Verantwortliche muss die betroffene Person informieren, wenn er von einer Drittperson erhaltene Daten bearbeitet (Art. 20 PIPA). Nach Ablauf der

vereinbarten Frist oder wenn der Zweck erfüllt ist, muss er die Daten vernichten (Art. 21 PIPA). In Kapitel IV PIPA sind Garantien festgehalten, welche der Verantwortliche

gewährleisten muss. Gemäss Artikel 29 sind die Verantwortlichen verpflichtet, alle

notwendigen physischen, technischen und administrativen Massnahmen zu ergreifen, um den Verlust, den Diebstahl, die Verbreitung, die Fälschung oder die Vernichtung von Daten zu verhindern. Die Informationen müssen so bearbeitet werden, dass die Risiken einer Verletzung der Privatsphäre auf das mögliche Mindestmass beschränkt werden (Art. 3 Abs. 6 PIPA), und für die Bearbeitung müssen die Daten anonymisiert werden (Art. 3 Abs. 7 PIPA).

Im Weiteren müssen Datenschutzverantwortliche in Unternehmen eine Datenschutzstrategie erarbeiten und veröffentlichen (Privacy Policy) (Art. 30 PIPA). Ausserdem wird verlangt, dass ein Datenschutzberater (Privacy Officer) bezeichnet wird (Art. 31 PIPA). Die öffentlichen Institutionen müssen ihre Datenerhebungen registrieren (Art. 32 PIPA) und eine

Folgenabschätzung der Datenbearbeitungen vornehmen (Art. 35 PIPA), die ebenfalls

registriert wird.

61 Die entsprechenden Gesetzesbestimmungen sind auf Englisch unter folgender Adresse verfügbar: http://www.law.goper.kr/eng/engMain.do.