Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV
wird die Verwendung des Begriffs Bildungsanbieter angeregt. Die Beratungsleistung der EKHF solle sich auf die Experten stützen.
Hotelleriesuisse und HotelGastro finden, die BBV solle die Rahmenlehrpläne erwähnen.
3.1.1.1.1.1.1.1.1 Art. 36 Abs. 3
3 Die Fachausweise und die Diplome werden von der oder dem Vorsitzenden des für das Qualifikationsverfahren zuständigen Organs und von einem Direktionsmitglied des SBFI unterzeichnet.
Art. 61 Sachüberschrift und Bst. c
Aufteilung des Bundesanteils
(Art. 52 BBG)
Der Bundesanteil wird wie folgt aufgeteilt:
c. Beiträge nach den Artikeln 56 und 56a BBG;
Keine Stellungnahmen
Gliederungstitel vor Art. 63
3. Abschnitt: Beiträge des Bundes für die Entwicklung der Berufsbildung und besondere Leistungen im öffentlichen Interesse
Und
Gliederungstitel vor Art. 65
4. Abschnitt: Beiträge für die Durchführung eidgenössischer Berufsprüfungen und eidgenössischer höherer Fachprüfungen sowie für Bildungsgänge höherer Fachschulen
Kantone
Der Kanton TG schlägt vor, die Gliederungstitel vor Artikel 63 und 65 zu vereinheitlichen: entweder einheitlich „Beiträge des Bundes“ oder nur „Beiträge“.
Gliederungstitel vor Art. 66
5. Abschnitt: Verfahren der Beitragsgewährung
316-01832 \ COO.2101.108.5.1754958 11/75