Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV

Zahlungen der Arbeitgebenden an Teilnehmende müssten als Einkommen deklariert werden in Zukunft. Die Weiterbildungskultur in einzelnen Branchen würde durch die Abläufe stark gefährdet. Schulen hätten ein höheres Inkasso-Risiko.

CFMS begrüsst die Subjektfinanzierung im Grundsatz. Sie habe Freizügigkeit zur Folge.

FER erachtet es als erwiesen, dass finanzielle Probleme nur in wenigen Fällen ein Problem darstellen, da sich die Arbeitgeber stark an der Finanzierung beteiligen. Um diese Finanzierung beizubehalten sei es aber notwendig, dass eine Zession möglich sei. Auch cp fordert eine Zession.

FFPP begrüsst die Subjektfinanzierung, weist aber darauf hin, dass es auf dem Weg zu einer BP oftmals Branchenzertifikate gebe. Die Zahlungen des FFPP würden sicherlich eingestellt in Zukunft, was die Attraktivität der HBB schmälern würde.

SVEB begrüsst die Stärkung der höheren Berufsbildung und die Subjektfinanzierung, die durch eine kantonale Zusatzfinanzierung ergänzt werden könne. Auch die Überbrückungsfinanzierung wird als notwendig begrüsst.

cp begrüsst die Subjektfinanzierung sowie die Erhöhung der finanziellen Mittel. Die Erhebung der Angebote sei mit Schwierigkeiten verbunden. cp weist auf die Vorfinanzierung bei den HF hin. Dies verzerre den Wettbewerb innerhalb der höheren Berufsbildung.

FER begrüsst den Beitragssatz von 50% und den Entwurf in seinen Grundzügen. FER versteht und akzeptiert, dass die Finanzierung die Abschlüsse und nicht die Weiterbildung betreffen soll. Die Antragstellung durch den Kandidaten sei kohärent. Die Kommunikation sei wichtig. Die Bundesfinanzierung schaffe die kantonale Finanzierung auf die Dauer ab. Dies sei zu begrüssen, da mit einer administrativen Vereinfachung verbunden.

TR BS übernimmt vollständig die Position der Konferenz HF.

Einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Kapitels

Art. 28a Eidgenössische Kommission für höhere Fachschulen

(Art. 29 BBG)

1 Es wird eine eidgenössische Kommission für höhere Fachschulen eingesetzt.

2 In der Kommission sind die Branchenorganisationen, die Schulen, die Kantone und der Bund vertreten.

3 Das SBFI führt das Sekretariat der Kommission.

4 Die Kommission berät das SBFI bei der Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien an den höheren Fachschulen.

Kantone

GR weist darauf hin, dass die Aufgaben der EKHF nicht vollständig aufgeführt werden.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Der SAV weist darauf hin, dass in Abs. 2 im Unterschied zur in Revision befindlichen MiVo-HF von Schulen statt Bildungsanbietern gesprochen wird.

Weiter vermisst der SAV auch nähere Angaben zu den Aufgaben der EKHF, insbesondere die auf Expertenmeinungen gestützte Beratung in Bezug auf die Genehmigung von Rahmenlehrplänen.

Trägerschaften und weitere interessierte Kreise

SAVOIRSOCIAL und INSOS finden den Artikel genügend offen formuliert, im erläuternden Bericht sei jedoch eine Ergänzung bezüglich Aufgaben der EKHF notwendig.

Swissmem wünscht sich eine EKHF, die neben operativen Themen auch strategische Aufgaben übernehmen kann. Swissmem fordert einen neuen Artikel zu den Experten analog zu Art. 50 BBV. Weiter

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