Vorlage

Vernehmlassung 2017/20: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über die Aufsicht über nachrichtendienstliche Tätigkeiten (VAND) · 9 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage

6. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 13 Änderung anderer Erlasse

Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.

Art. 14 Übergangsbestimmung

Die Mitglieder der UKI, die nach den Bestimmungen der Verordnung vom 12. März 2012 über die elektronische Kriegsführung3 gewählt wurden, bleiben bis zum Ablauf der ordentlichen Amtsdauer im Amt.

Art. 15 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2017 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

3 SR 510.292