Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/23: Teilrevision Sportförderungsverordnung, Verordnung des VBS über die Sportförderungsprogramme und -projekte, Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» · 24 Seiten
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2. Vernehmlassung
2.1. Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat am 22. März 2017 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zu der Teilrevision der Ausführungsbestimmungen des Sportförderungsgesetzes ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren wurden nach dem Beschluss des Bundesrates auf der Webseite der Bundeskanzlei publiziert. Die Adressaten der Vernehmlassung2 wurden dahingehend informiert.
Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis 30. Juni 2017.
2.2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren
Neben den Kantonen wurde die KdK sowie 118 interessierte Organisationen und Verbände, gesamthaft 145 Vernehmlassungsadressaten und -adressatinnen, begrüsst.
Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 65 Stellungnahmen ein (25 Kantone, 40 Parteien und weitere interessierte Organisationen). Darunter haben fünf Adressaten (Comlot, Arbeitgeber, Swisslos, Travail Suisse, SKF) ausdrücklich auf die Abgabe einer materiellen Stellungnahme verzichtet. fnch schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme von Swiss Olympic an. Suva hat keine Anmerkungen oder Änderungswünsche.
Zudem sind 66 weitere Stellungnahmen von nicht angeschriebenen Teilnehmern eingegangen. Diese Teilnehmenden äusserten sich in der überwiegenden Mehrheit allerdings nicht zum Inhalt der Vernehmlassungsvorlage. Vielmehr nahmen sie einzig zur Frage Stellung, ob der Bund missionarisch tätige Jugendorganisationen weiterhin mit Bundesmitteln unterstützten soll.
2.3 Darstellung der Ergebnisse im Vernehmlassungsbericht
Die Vernehmlassenden werden in der Regel mit Abkürzungen (vgl. Anhang 4.2) zitiert. Bei Institutionen, für die keine offiziellen oder mehrdeutigen Abkürzungen vorliegen, wurden aus Praktikabilitätsgründen ad hoc neue Abkürzungen geschaffen.
Für den Vernehmlassungsbericht wurden die Teilnehmenden in zwei Kategorien (Kantone bzw. Parteien und weitere interessierte Organisationen) eingeteilt. Die Reihenfolge innerhalb einer Kategorie ist zufällig und drückt keine inhaltliche Wertung aus.
Der Vollständigkeit halber wurden sämtliche Einzeleingaben, die nicht das eigentliche Vernehmlassungsverfahren betreffen, unter der Abkürzung „Einzelpersonen/-organisationen“ zusammengefasst. Die Absender der Eingaben sind ebenfalls im Anhang 4.2 aufgeführt.
Grundsätzliche Hinweise der einzelnen Vernehmlassenden finden sich in Ziffer 3.2 zusammengefasst.
3. Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Grundsätzliche Einschätzung der Vorlage
Auslagerung J+S-Nachwuchsförderung
Keiner der Vernehmlassenden spricht sich gegen die Auslagerung der J+S-Nachwuchsförderung aus. Die Auslagerung trage insbesondere zu einer klareren Rollenverteilung zwischen Swiss Olympic und dem BASPO bei. Drei Kantone befürchten administrativen Mehraufwand und -kosten. Die Sportverbände erachten es insbesondere als sinnvoll, dass innerhalb des Programms J+S künftig nicht mehr zwischen Breiten- und Leistungssport unterschieden wird.
2 Vgl. Liste in Anhang 4.1