Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/23: Teilrevision Sportförderungsverordnung, Verordnung des VBS über die Sportförderungsprogramme und -projekte, Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» · 24 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

BE, FR und TI wünschen die Fachleiterfunktion beizubehalten.

GE bedauert die Streichung der Fachleitungen, zumal keine Ersatzlösung präsentiert wurde. Das BASPO wird ermuntert alle notwendigen Massnahmen zu treffen, damit diese Werte aufrechterhalten werden.

VD hofft, dass die Auslagerung der Fachleitungen zu den Sportverbänden nicht zu einer Schwächung des Erhalts und der Weiterverbreitung der Philosophie von J+S führt und, dass die Ansprechpartner der kantonalen J+S-Stellen klar identifizierbar seien und auf die Nachwuchsförderung achtgeben.

Promotionsartikel

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und

ZH fordern, die Kantone bei der Entwicklung der Promotionsartikel beizuziehen, um sicherzustellen, dass die Produkte bedarfsgerecht sind.

BE verlangt auf eine „kann“-Formulierung von Art. 29 Abs. 2 SpoFöV zu verzichten.

GE unterstütz, dass die Kantone das Programm J+S in Zusammenarbeit mit dem BASPO bewerben.

TI möchte bei der Evaluation der Promotionsartikel - insbesondere im Zusammenhang mit der italienischen Sprache - beigezogen werden.

VD freut sich, dass das unentgeltlich zur Verfügung stellen von Promotionsartikel in der Verordnung verankert wird.

3.2.2 Parteien und weitere interessierte Organisationen

J+S-Nachwuchsförderung

FDP befürwortet die Auslagerung der Nachwuchsförderung. Es sei allerdings sicherzustellen, dass Mittel sowohl für den Breitensport als auch für den Spitzensport garantiert seien.

SP ist mit der vorgeschlagenen Anpassung einverstanden.

EDU steht den strukturellen Anpassungen der sportlichen Nachwuchsförderung insgesamt positiv gegenüber.

Städteverband und ASSA begrüssen die Auslagerung zu Swiss Olympic. Das BASPO habe aber sicherzustellen, dass im Nachwuchsbereich weiterhin klare nationale Strukturen und Talentdefinitionen sowie kantonsübergreifende Kriterien für die Aufnahme in die Sportschulen bestünden. Sie begrüssen zudem, dass die bisherigen J+S-Nachwuchsaktivitäten in den Nutzergruppen 1, 2, 4 und 5 abgerechnet werden können. ASSA ersucht, die Verordnung (insb. Artikel 8 Abs. 1 Bst. a) dahingehend anzupassen, dass Regionale Sportverbände ihre regelmässigen Trainingsaktivitäten in der Nutzergruppe 1 anmelden können.

GF und CP erachten die Auslagerung der Nachwuchsförderung an Swiss Olympic als sinnvoll. GF begrüsst, dass dadurch vermehrt Mittel für den Breitensport zur Verfügung stünden.

EKKJ begrüsst die klare Aufgabentrennung zwischen BASPO und Swiss Olympic und nimmt an, dass die Auslagerung keinen Einfluss auf das Budget des Breitensports habe.

SOA, SFV und STG sind über die Auslagerung der Nachwuchsförderung erfreut.

SOA, SA, Swimming und Volley unterstützen das Vorgehen zur Verlagerung des J+S-Transferkredits und die damit verbundene Möglichkeit, die bisherigen J+S-NWF-Aktivitäten künftig in den NG 1,2,4 und 5 abzurechnen.

Nach SFV sei darauf zu achten, dass Nachwuchsförderungs-Angebote der Verbände, welche heute über die Nutzergruppe 7 abgerechnet werden, nicht zwischen Stuhl und Bank fallen. Gegebenenfalls seien die Rahmenbedingungen der bestehenden Nutzergruppen so anzupassen, dass sie von den erwähnten Angeboten im Bereich Nachwuchsförderung erfüllt werden.

Ski unterstützt den Grundsatz der Auslagerung der J+S-NWF. Die Auslagerung werde allerdings zu administrativen Mehraufwand führen.