Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/23: Teilrevision Sportförderungsverordnung, Verordnung des VBS über die Sportförderungsprogramme und -projekte, Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» · 24 Seiten
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Jevp, BESJ fordern Art. 50 Abs. 4 VSpoFöP dahingehend zu ändern, dass das BASPO die Kaderbildung der Jugendverbände direkt finanziell entschädigen kann.
Fachleitung
SP stellt in Frage, ob die Abschaffung der Funktion der Fachleitung zielführend ist bzw. ob die genannten Aufgaben wirklich alle in anderer Weise gleichwertig wahrgenommen werden.
CP erachtet den Verzicht auf die Funktion des Fachleiters als eine gute Sache.
ASSA und Städteverband erachten die Aus- und Weiterbildung als ein wesentliches Element des Förderprogramms J+S. Die Verantwortung für die inhaltliche Weiterentwicklung von J+S-Sportarten und die Koordination eines bedarfsgerechten Aus- und Weiterbildungsangebots sei daher weiterhin beim BASPO zu verankern.
Nach EKKJ ist auch künftig sicherzustellen, dass die Fachverbände nicht uneingeschränkt ihre Eigeninteressen umsetzen können. Der bereits in Art. 31 SpoFöV verankerte Informations- und Erfahrungsaustausch sei sehr zu begrüssen, stelle aber noch keine genügende Harmonisierung, Kontrolle und Einflussmöglichkeit sicher.
SOA, STV, SFV, Sailing, SKV, SC, SPV, PluSport, AeCS, Swimming und Volley sind der Ansicht, dass die Weiterentwicklung der jeweiligen Sportart in der Kompetenz und Verantwortung der Sportverbände liegen müsse. Der Verzicht auf die beim BASPO angesiedelte Funktion der Fachleitung in den Sportarten erscheine gerechtfertigt, sofern den Fachverbänden die notwendigen Ressourcen zur Übernahme dieser zusätzlichen Aufgaben im Bereich Ausbildung zur Verfügung gestellt werden. Der Verzicht auf die Fachleitungen dürfe nicht als Sparbeitrag im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes des Bundes eingebracht werden.
Ski stimmt der Abschaffung der Funktion der J+S-Fachleitenden zu, sofern die Leistungserbringung durch das BASPO und die Zusammenarbeit wie bisher erfolge.
SHV interpretiert die Vernehmlassungsunterlagen dahingehend, dass lediglich die Bezeichnung des Fachleiters, nicht aber die notwendige Koordinationstätigkeit zwischen BASPO und Verband abgeschafft wird.
BESJ, Jubla, Cevi, JEMK, PBS, SAJV und youthnet sprechen sich gegen eine ersatzlose Streichung von Art. 6 Abs. 4 SpoFöV aus und Jubla, SAJV, JEMK, PBS und Cevi fordern, dass die Funktionen und damit verbundenen Aufgaben und Rollen weiterhin in der Verordnung definiert sind.
Promotionsartikel
Nach GF ist Artikel 29 Abs. 2 SpoFöV verbindlicher zu formulieren.
Jubla und JEMK regen an, nicht nur über die Kantone sondern auch über die Verbände das Programm J+S mit adäquaten Promotionsartikeln zu bewerben.
3.2.3 Einzelpersonen/-organisationen
Es wird gefordert, Art. 12 Abs. 12bis SpoFöV ersatzlos zu streichen und Art. 50 Abs. 4 VSpoFöP so abzuändern, dass das BASPO die Kaderbildung direkt finanziell entschädigen kann.