Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/23: Teilrevision Sportförderungsverordnung, Verordnung des VBS über die Sportförderungsprogramme und -projekte, Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» · 24 Seiten

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Volley, AeCS, SHV und SA unterstützen die Grundzüge der Vorlage ebenfalls.

SPV und PluSport sind über die Auslagerung der Nachwuchsförderung sehr erfreut, da mit der Auslagerung die J+S-Altersguillotine (5-20 Jahre) falle und auch Rollstuhl-Nachwuchsathleten mit zwanzig Jahren und älter gefördert werden könnten.

SKV begrüsst die Auslagerung der J+S-NWF zu Swiss Olympic, kritisiert jedoch die vorgesehene Umsetzungsvariante, weil die Verbände nun sowohl bei Swiss Olympic als auch bei J+S um Subventionen für die Nachwuchskader ersuchen müssten.

SA, SKV und Sailing weisen darauf hin, dass mit dem Wegfall der „Spezialisierung Nachwuchstrainer“ bei J+S die Fachverbände diese Ausbildung künftig selber übernehmen müssten. Die Kurse und Weiterbildungsmodule würden dann nicht mehr EO-berechtigt sein, was inakzeptabel wäre. Zudem würden für dies Kurse nun zusätzliche Kosten anfallen, da die Verbände sie nun mehrsprachig führen müssten. Weiter machen sie geltend, dass durch die heute geltende Förderlogik Individualsportarten gegenüber Mannschaftssportarten benachteilig würden. Dieser Nachteil werde auch künftig bestehen bleiben.

SC betont, dass durch eine klare Aufgabentrennung zwischen dem BASPO und Swiss Olympic die jeweiligen Aufgaben effizienter und effektiver wahrgenommen werden können.

Nach STV ist die Auslagerung von J+S-NWF dann zweckmässig, wenn die finanzielle Unterstützung im gleichen Rahmen wie bisher gehalten werden könne.

Sailing kann die Auslagerung der J+S-NWF zu Swiss Olympic nachvollziehen.

Swimming und Volley nehmen die Auslagerung der NWF an Swiss Olympic zur Kenntnis. Die NWF werde dadurch noch effizienter und effektiver gestaltet werden können, vorausgesetzt es fliessen mindestens Mittel in der gleichen Höhe wie bis anhin.

Jubla, Cevi, JEMK, PBS und SAJV begrüssen die klare Aufgabenteilung zwischen dem BASPO und Swiss Olympic und die Fokussierung von J+S auf die Breitensportförderung.

Jugendverbände in der J+S-Kaderbildung

SP, SVP, EVP, Jevp, EDU, AJ und SEA fordern, Art. 12 Abs. 2bis ersatzlos zu streichen. SP stellt sich gegen Kürzungen im Sport und setze sich für eine Allen zugängliche Sportförderung ein.

FDP begrüsst den Entscheid, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen und die stark religiös geprägten Jugendverbände von der Subventionierung auszuschliessen.

Für EKKJ erscheint unklar, ob die betroffenen Verbände nur von der Ausbildung für J+S-Kaderpersonen ausgeschlossen werden sollen oder generell keine Kurse und Lager im Rahmen des J+S-Programms mehr durchführen dürfen.

CP nimmt die geplante Einschränkung, wonach einzig Jugendorganisationen, die die Voraussetzungen nach KJFG erfüllen, mit Aufgaben der J+S-Kaderbildung betraut werden sollen, an.

GF begrüsst, dass im Hinblick auf eine kohärente Jugendförderungspolitik des Bundes nur solche Jugendorganisationen mit Aufgaben der J+S-Kaderbildung betraut werden sollen, die die Voraussetzungen zur Unterstützung nach KJFG für ihre Aus- und Weiterbildungsaktivitäten erfüllen.

Jubla, JEMK, PBS und SAJV fordern, dass Sport und Bewegung unabhängig von religiöser oder ideologischer Gesinnung gefördert wird und lehnen Art. 12 Abs. 2bis SpoFöV daher ab.

BESJ und Cevi fordern Art. 12 Abs. 2bis SpoFöV ersatzlos zu streichen. Die Verknüpfung mit dem KJFG sei nicht nachvollziehbar oder zwingend, da es bei J+S um Sportförderung im Sinne von Breitensport handle.

SEK, VFG und youthnet ersuchen von einer Ergänzung von Art. 12 SpoFöV abzusehen und den vorgeschlagenen Abs. 2bis ohne Ersatz zu streichen bzw. nicht zu beschliessen.

Ligue lecture Bible geht davon aus, dass Art. 12 Abs. 2bis SpoFöV aufgrund der mittlerweile erfolgten Besprechungen angepasst und erneut in eine Vernehmlassung gegeben werde.

Youthnet beantragt, dass Art. 50 Abs. 4 VSpoFöP gestrichen wird.