Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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Mehrere Patientinnen und Patienten lehnen es in individuellen Stellungnahmen ab, dass Sitzungen mit einer Dauer von unter 30 Minuten nicht mehr verrechnet werden dürfen, da dies zu einer künstlichen Verlängerung der Behandlungen führen könnte.

5.2.5 Neue Einleitende Bemerkung 6 Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Die MTK und curafutura werten die Einführung klarer Regeln für die zulässigen Kombinationen als positiv. Allerdings befürchtet die MTK, dass die Möglichkeit, andere Kombinationen mit den Versicherern zu vereinbaren, einen zu grossen Interpretationsspielraum lässt.

5.2.6 Einzelne Tarifpositionen

5.2.6.1 Position 7301 Einzelsitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie Dachverbände der Wirtschaft

Der VPOD-SH lehnt die Festlegung einer Mindestsitzungsdauer und einer Maximaldauer für die Vorbereitung und Dossierführung ab. Er fordert, dass der Zuschlag für erhöhten Zeitbedarf (Position 7351) auch mit der Position 7301 kombiniert werden kann.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

curafutura wünscht die Präzisierung, dass die Position nur einmal pro Tag und bei ausdrücklicher ärztlicher Verordnung zweimal pro Tag verrechenbar ist. Die zweite Sitzung dürfe nicht im direkten Anschluss an die erste Sitzung stattfinden. Die MTK stellt fest, dass die Position eine Dauer von 30 Minuten vorsieht, während das Kostenmodell auf einer durchschnittlichen Dauer von 32,6 Minuten basiert. Die vorgeschlagene Tarifstruktur führe deshalb zu einer Verteuerung für die Kostenträger. Ausserdem befürchtet sie, dass die Formulierung «physikalische Massnahmen» nicht genau genug sei und Raum für Interpretationen lasse.

Leistungserbringer

Der SVFP und physioswiss fordern die Streichung der Zeithinterlegung und von Absatz 2. Sie schlagen zudem kleinere Anpassungen der Positionsbeschreibung vor.

Alpha Q-Zirkel, USZ (Physio), VDCPT und VDCPT-OS lehnen die Aufführung der Sitzungsdauern in der Position ab. Sie erachten es zudem als inakzeptabel, dass die Dauer von 30 Minuten auch eine Limitation von maximal 5 Minuten für sämtliche Leistungen wie Disposition, Vorbereitung, Dokumentation und Berichte an Versicherer enthalten ist.

Rodtegg beantragt die Streichung der Dauern.

5.2.6.2 Position 7311 Einzelsitzungspauschale für aufwändige Physiotherapie Kantone

Für den Kanton ZH führt die Möglichkeit, dass die Versicherer die Verwendung der Position auf Anfrage auch für andere, in Artikel 5 Absatz 1 KLV nicht vorgesehene Indikationen bewilligen können, zu einer Ungleichbehandlung der Patientinnen und Patienten.

Dachverbände der Wirtschaft

Der VPOD-SH lehnt die Festlegung der Sitzungsdauer und der Maximaldauer für die Vorbereitung und Dossierführung ab.