Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur LRV und EnV

Nach Ansicht von OS sollte der Feststoffgrenzwert bei Holzheizkesseln von 70 bis 500 kW Leistung von heute 50 auf neu 20 mg/m3 gesenkt werden, da ein solcher Wert erfahrungsgemäss erreicht werden könne und damit die Emissionen flächendeckend deutlich gesenkt werden könnten.

Der Kanton NE vertritt die Ansicht, dass auch bei Holzfeuerungen – analog zu den Öl- und Gasfeuerungen – ein Grenzwert für Abgasverluste in die LRV aufgenommen werden sollte. Er schlägt einen Wert von 15 Prozent vor.

3.3.5 Beurteilung der Umsetzung

3.3.5.1 Stellungnahme der Kantone

Die für den Vollzug zuständigen Behörden stimmen der Vorlage mehrheitlich zu, ohne sich systematisch zu den Fragen der Umsetzung zu äussern. Als Begründung für die Zustimmung wird häufig die Harmonisierung des Vollzugs angegeben. Einzelne Kantone begrüssen explizit die konkretisierenden Bestimmungen, die ihrer Ansicht nach zu Qualitätsverbesserungen im Vollzug führen werden.

Von etlichen Kantonen wird aber auch der Aufwand für den Vollzug der neuen Bestimmungen betont. Dies betrifft vor allem die vorgeschlagene Verschärfung der Abgasverluste bei den Öl- und Gasfeuerungen und den damit verbundenen Aufwand für die erwarteten Sanierungen (AG, BL, BS, FR, NW, SG, Stadt Winterthur). Zwei Kantone sehen auch Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Sichtkontrolle für Holzfeuerungen (TI, SO). Insbesondere der Kanton TI erwähnt die grosse Anzahl betroffener Anlagen in seinem Gebiet. Der Kanton ZG möchte die vorhandenen Ressourcen vorzugsweise für die lufthygienische Sanierung der Holzfeuerungen einsetzen und schlägt deshalb vor, auf die Änderungen im Bereich der Öl- und Gasheizungen zu verzichten. Der Kanton VS wünscht, dass Branchenlösungen zur Durchführung von Kontrollen geprüft werden, da der Vollzugsaufwand die internen Ressourcen des Kantons übersteige. Die Kantone JU und NE beantragen eine identische 3-jährige Periodizität der Feuerungskontrolle für alle Feuerungstypen, um den Vollzug zu vereinfachen.

Schliesslich werden von einzelnen Kantonen Aspekte genannt, die in der Umsetzung schwierig seien. Dies betrifft die kontinuierliche Messung von Asphaltmischanlagen (GL, LU, SG, SH, JU), die Messung von Hell- und Dunkelstrahlern (VD) oder auch die Lockerung der Vorschriften im Bereich der alternativen flüssigen Brennstoffe (AG, GE, VD, ZG).

Bei der Pflicht zur Verwendung von Ökoheizöl sehen zwei Kantone (JU, NE) das Problem, dass es nicht von Heizöl Extraleicht Euro unterschieden werden könne, wenn es nicht anders eingefärbt werde.

Der Kanton UR meint, dass eine Beteiligung des Bundes am Vollzugsaufwand für die Qualitätssicherung bei den Emissionen geprüft werden soll, falls sich herausstellen sollte, dass die zu schaffende Geschäftsstelle nicht weitestgehend über Gebühren finanziert werden kann.

3.3.5.2 Stellungnahme anderer Vollzugsträger

Die Verbände VSFK und SKMV, die mit der Feuerungskontrolle betraut sind, begrüssen die vorgesehenen Sichtkontrollen bei Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe und wünschen einen national einheitlichen Vollzug. In Bezug auf Holzheizkessel bis 70 kW Feuerungswärmeleistung sind die Verbände der Meinung, dass bei der Abnahme von neuen Anlagen auf die Staubmessung verzichtet werden sollte und eine CO-Messung ausreichend sei.

Bezüglich der Abgasverluste von Öl- und Gasfeuerungen schlagen sie für Anlagen zur Raumwärmeerzeugung und Wassererwärmung einen mit 5 Prozent leicht höheren Wert vor, der dann demjenigen für Prozesswärme entsprechen würde.

Der VSFK plädiert für einen einheitlichen Kontrollturnus von 2 Jahren für alle Feuerungsarten.

44/56 054.11-00003/00004/00003/00002/Q494-0924