Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur LRV und EnV

3.3.2.61 Anh. 7: Immissionsgrenzwerte – PM10 und PM2.5

Eine Vielzahl der Kantone, Städte und behördenähnlichen Organisationen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, Stadt Winterthur, SZ, TG, TI, Stadt Zürich, UR, VD, VS, ZG, ZH, Cercl’Air, EKL, KVU), der Wirtschafts- und Fachverbände (bauenschweiz, BWSo, ECO SWISS, ERThun, feusuisse, GHP, GebäudeKlima, GrHo, HeGR, HELU, HeS, HIS, HW-R, LaFo, Lignum, PROHOLZ LU, proPellets, scienceindustries, SELVA, SFIH, Swiss Textiles, Swissmem, VSFK, VSSM, WaldLuzern, WaldSchweiz, WaldZug), der politischen Parteien (SP) sowie der Unternehmen (Fa. Boss, Heitzmann, KKAG, LIGNO, OS, SAG, Silent-Power) und sonstigen Stellungnehmenden (Akademien Schweiz, Empa, ETH Zürich) begrüssen die Einführung eines Immissionsgrenzwerts für PM2.5 sowie die Anhebung der erlaubten Überschreitungen bei PM10. LBV und ÖS stimmen der Änderung zwar zu, fordern aber, dass der Grenzwert für PM2.5 auf 20 μg/m3 festgelegt wird, wie es ab dem Jahr 2020 in der EU der Fall sei. Der Kanton GE schlägt vor, dass die Messung der PM2.5 Immissionen obligatorisch wird.

16 Stellungnehmende stimmen dem Vorschlag teilweise zu, fordern aber Anpassungen. So bemängeln einige Organisationen für Umwelt und Gesundheit (SGPG, aha!, GELIKO, Herzstiftung, Alpen-Initiative, Lungenliga, Krebsliga, FMH) sowie die Grüne die Anhebung der erlaubten PM10-Überschreitungen und verlangen die zusätzliche Einführung eines PM2.5-Tagesmittelwerts von 25 μg/m3, welcher nur einmal pro Jahr überschritten werden darf, um Spitzenbelastungen zu verringern. Die Organisationen WWF, AefU, BirdLife, Greenpeace, VCS und Pro Natura sprechen sich ebenfalls für die Beibehaltung der erlaubten PM10-Überschreitungen aus und fordern zudem die Einführung eines Immissionsgrenzwerts für PM1, damit die Emissionen von kanzerogenem Russ minimiert werden.

10 Wirtschafts- und Fachverbände lehnen den Änderungsvorschlag ab. sbv-usp, SVLT, SGBV, SOBV, Prométerre, SMP und VTL fordern die Einführung eines Grenzwerts für PM2.5 von 20 μg/m3 analog der EU. SBV/SSE, Infra und sgv finden die Einführung eines Grenzwerts für PM2.5 unbegründet und sprechen sich für eine ersatzlose Streichung der Änderungsregelung aus.

3.3.3 Stellungnahmen zu einzelnen Ziffern der EnV

Gesamthaft wird die Übernahme der europäischen Ökodesign-Vorschriften ins Schweizer Energierecht begrüsst. Bei der generellen Beurteilung der drei EnV-Anhänge halten einige Stellungnehmende (aha!, FMH, GELIKO, Herzstiftung, Krebsliga, Lungenliga, SGPG, Brändli/Schiltknecht) allerdings fest, dass es problematisch sei, dass die Schweiz zukünftig im Vergleich mit der EU keine strengeren Vorschriften mehr erlassen könne. Auch werden kürzere Fristen bei der Einführung der Anforderungen angeregt, damit ausländische Produzenten nicht die Möglichkeit haben, kurz vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen noch Feuerungen in die Schweiz zu exportieren.

3.3.3.1 Anh. 2.28: Einzelraumheizgeräte

Dem Änderungsentwurf von Anhang 2.28 EnV wird zugestimmt und es werden keine spezifischen Bemerkungen oder Anträge zu den einzelnen Ziffern gemacht.

3.3.3.2 Anh. 2.29: Festbrennstoff-Einzelraumgeräte

Nach Ansicht einiger Stellungnehmender (aha!, FMH, GELIKO, Herzstiftung, Lungenliga, Krebsliga, SGPG) sollen die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Holzfeuerungen in Ziffer 2 schneller als in der entsprechenden EU-Verordnung oder sofort nach Inkrafttreten der revidierten EnV gelten. aha! und SGPG schlagen den 1. Januar 2020 vor. Dieselben Organisationen möchten auch, dass die Übergangsbestimmungen in Ziffer 5 verkürzt werden. aha! und SGPG regen an, die Abgabefrist in Ziffer 5.1 auf den 31. Dezember 2018 zu verkürzen, diejenige in Ziffer 5.2 auf den 31. Dezember 2019.

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