Vorlage LRV

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 24 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

[Signature] [QR Code]

Luftreinhalte-Verordnung (LRV)

Änderung vom … Entwurf vom 13.04.2017

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 19851 wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 2 Bst. c

2Für folgende Anlagen gelten ergänzende oder abweichende Anforderungen:

c. für Baumaschinen und deren Partikelfiltersysteme nach Artikel 19a, für Feuerungsanlagen nach den Artikeln 20 und 20d sowie für Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotor nach Artikel 20b: die Anforderungen nach Anhang 4.

Art. 13 Abs. 3

3In der Regel ist die Messung oder Kontrolle bei Öl- und Holzfeuerungen alle zwei Jahre, bei Gasfeuerungen alle vier Jahre und bei den übrigen Anlagen alle drei Jahre zu wiederholen. Vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen in den Anhängen 2, 3 und 4.

Art. 13a Nachweis der anerkannten Regeln der Messtechnik

Lässt eine Behörde Emissionsmessungen und Kontrollen nach Artikel 13 durch Dritte durchführen, so muss sie periodisch prüfen, ob diese die anerkannten Regeln der Messtechnik ausreichend kennen. Die periodische Prüfung entfällt für Messungen bei:

a. Feuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1 MW, welche mit Heizöl «Extra leicht» oder Gas betrieben werden;

b. Feuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW, welche mit Holz-

1 SR 814.318.142.1

2017–......