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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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Anhang 10 (Art. 68 und 70)
Theorieprüfungen
I Prüfung der Basistheorie
Handlungskompetenzen, Lernziele und -inhalte
Für die Definition der in jedem Lernziel zu erreichenden Taxonomiestufe und der konkreten Lerninhalte sind der Katalog der Handlungskompetenzen für Fahrzeugführer/innen (Kat. A/A2/A1 und B) und der Rahmenlehrplan des ASTRA massgeblich.
Es werden die folgenden Handlungskompetenzen und Lernziele geprüft:
1. Verkehrsvorschriften
Die Kandidaten und Kandidatinnen wenden die Strassenverkehrsvorschriften an. Sie beachten die Signale, Markierungen und Lichtsignale, Vortrittsregeln und Höchstgeschwindigkeitsvorschriften. Sie kennen:
1.1 die Bedeutung von Signalen, Markierungen und Vorschriften in Bezug auf
verschiedene Strassenarten, Verkehrssituationen, und Fahrmanöver und leiten jeweils das korrekte Fahrverhalten ab;
1.2 die Vortrittsregeln, namentlich die relevanten Signale, Markierungen und
Lichtsignale;
1.3 die Signale und Verkehrsvorschriften, die im Zusammenhang mit Gefahren
im Strassenverkehr stehen.
2. Verantwortung
Die Kandidaten und Kandidatinnen nehmen ihre Verantwortung wahr und fahren nur in fahrfähigem Zustand. Sie richten ihre volle Aufmerksamkeit auf die anderen Verkehrsteilnehmenden und die Beurteilung von Verkehrssituationen. Sie fahren so, dass sie sich und die anderen Verkehrsteilnehmenden nicht gefährden. Sie kennen:
2.1 die Grundregel für die Teilnahme am Strassenverkehr (Art. 26 SVG);
2.2 die häufigsten Gefahrenquellen im Strassenverkehr und deren Erkennung,
Vermeidung oder Bewältigung;
2.3 die Funktionen der Sinnesorgane, die Grundsätze des verkehrsspezifischen
Beobachtens sowie die Zusammenhänge zwischen Wahrnehmung und Reaktion;
2.4 die Faktoren, welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen und deren
Auswirkung auf die Reaktionszeit und das Verhalten der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer;