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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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9.11 vermittelt die Lerninhalte in sinnvoll strukturierten Unterrichtseinheiten. 9.12 richtet den Unterricht auf die Lernziele aus und setzt dafür ein breites
Methodenrepertoire (erweiterte Lehr- und Lernformen) ein, das auf die unterschiedenlichen Lerntypen und beim Gruppenunterricht auf die Gruppenkonstellation der Auszubildenden abgestimmt ist. Der Unterricht erfolgt unter Einbezug möglichst vieler Sinne.
9.13 bezieht die Auszubildenden aktiv in den Unterricht ein und lässt sie ihre
Erfahrungen einbringen.
9.14 knüpft an die Interessen der Auszubildenden an und stellt einen Bezug zur
Aktualität her.
9.15 regt bei den Auszubildenden die Selbstreflexion an.
9.16 strebt zusammen mit den Auszubildenden ein angenehmes Lernklima an. 9.2 Musterlehrplan des ASTRA
Der Musterlehrplan des ASTRA ist massgeblich für die Details zu den Lernzielen, den Lerninhalten und den Durchführungsmethoden (Ziff. 9.1) der folgenden obligatorischen Aus- und Weiterbildungen:
9.21 Kurs Verkehrskunde
9.22 fahrtechnische Grundschulung in der Personenwagenausbildung
9.23 praktische Grundschulung in der Motorradausbildung
9.24 Traktorfahrkurs
9.25 Weiterausbildung während der Probezeit
9.3 Kursbestätigung
9.31 Keine Kursbestätigung
Wird der Nothilfekurs oder der Kurs Verkehrskunde mit integriertem eLearning-Modul durchgeführt und ergibt der Einstiegstest zum Präsenzunterricht, dass die Theoriekenntnisse fehlen, darf keine Kursbestätigung ausgestellt werden. Ein nicht bestandener Einstiegstest darf einmal wiederholt werden.
9.32 Form der Kursbestätigung
9.321 Die Bestätigung für die kantonale Behörde darf elektronisch übermittelt
werden.
9.322 Der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin hat im Ausbildungsheft zu bestätigen:
9.3221 den Abschluss des Kurses Verkehrskunde
9.3222 den Abschluss der Module der fahrtechnischen Grundschulung in der Personenwagenausbildung
9.3223 den Abschluss der Module der praktischen Grundschulung in der Motorradausbildung
9.3224 während des praktischen Fahrunterrichts festgestellte Kompetenzen.