Vorlage
Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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Anhang
(Art. 4 Abs. 1, 10, 16, 17 und 21)
Erwerb und Verlängerung der Fähigkeitsausweise
1. Handlungskompetenzen
Die Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen:
1.1 wenden die Strassenverkehrsvorschriften an, insbesondere auch jene
betreffend das Führen von schweren Motorwagen;
1.2 sind mit den ihnen zur Verfügung stehenden Fahrzeugen vertraut. Sie
setzen sie technisch korrekt und ressourcenschonend ein. Sie führen die notwendigen Sicherheitskontrollen und Wartungsarbeiten durch. Sie erkennen Mängel und beheben sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
1.3 führen schwere Motorwagen bei unterschiedlichen äusseren Bedingungen
und mit wechselnden Ladungen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender, umweltschonend und energieeffizient;
1.4 nehmen die Verantwortung für sich, ihre Fahrgäste, das Transportgut, das
Fahrzeug, den Aufftraggeber und andere Verkehrsteilnehmende wahr;
1.5 verhalten sich bei Pannen, Unfällen, Notfällen und Konflikten
situationsgerecht. Sie setzen sich mit deren möglichen Ursachen auseinander und können so dazu beitragen, dass solche Situationen möglichst nicht entstehen oder mit möglichst geringem Schaden bewältigt werden können.
1.6 Nur Personentransport
Die Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen transportieren ihre Fahrgäste unter Einhaltung von grösstmöglicher Sicherheit und Fahrkomfort nach Fahrplan oder Reiseprogramm an die Bestimmungsorte.
1.7 Nur Gütertransport
Die Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen transportieren die anvertrauten Güter unter Einhaltung der Vorschriften über die Ladungssicherung.
2. Lerninhalte
2.1 Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der
Sicherheitsregeln
2.11 Alle Kategorien:
2.111 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
2.1111 Drehmomentkurven