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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten

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2.3161 Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers oder der Fahrerin für das Unternehmen

2.3162 Unterschiedliche Rollen des Fahrers oder der Fahrerin 2.3163 Unterschiedliche Gesprächspartner des Fahrers oder der Fahrerin

2.3164 Wartung des Fahrzeugs

2.3165 Arbeitsorganisation

2.3166 Kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits

2.32 Kategorien C, CE, C1 und C1E

2.321 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds

2.3211 Gütertransport mit Motorfahrzeugen im Verhältnis zum Gütertransport mit anderen Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader)

2.3212 Unterschiedliche Tätigkeiten im Gütertransport

2.3213 Organisation der wichtigsten Arten von Gütertransportunternehmen

2.3214 Unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen usw.) 2.3215 Weiterentwicklung der Branche

2.33 Kategorien D, DE, D1 und D1E

2.331 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds

2.3311 Personentransport mit Motorfahrzeugen im Verhältnis zum Personentransport mit anderen Verkehrsmitteln (z.B. Bahn)

2.3312 Unterschiedliche Tätigkeiten im Personentransport 2.3313 Internationaler Personentransport

2.3314 Organisation der wichtigsten Arten von Personentransportunternehmen

3. Anbieter der Weiterbildung

3.1 Voraussetzungen für die Anerkennung

Ein Anbieter wird anerkannt, sofern die Voraussetzungen von Anhang 9 Ziffer 8.1 PZV erfüllt sind.

3.2 Bewerbung um die Anerkennung

Wer als Anbieter anerkannt werden will, muss ein Gesuch gemäss Anhang 9 Ziffer 8.2 PZV einreichen.

3.3 Anerkennungsverfahren

Für das Anerkennungsverfahren ist Anhang 9 Ziffer 8.3 PZV massgeblich.