Vorlage
Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 166Fedlex · Vorlage
6. Verordnung vom 28. September 200763 über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung
Titel
Verordnung über die Fahrlehrer, Fahrlehrerinnen, Moderatoren und Moderatorinnen sowie über die Fahrausbilder und Fahrausbilderinnen in Strassentransportbetrieben Fahrausbilderverordnung, FV
Ersatz von Ausdrücken
1In Art. 4 und 10 Abs. 2 wird der Begriff «Unterkategorie» durch den Begriff «Kategorie» ersetzt, mit den notwendigen grammatikalischen Anpassungen.
2In Art. 3 Abs. 2 Bst. b und 4 Bst. b wird der Begriff «Spezialkategorie» durch den Begriff «Kategorie» ersetzt, mit den notwendigen grammatikalischen Anpassungen.
3In Anhang 1 wird der Begriff «Kompetenzen» durch den Begriff «Handlungskompetenzen» ersetzt und in Ziff. 1, Modul B8, Ziffer 2 Modul A8 und Ziff. 3 Modul C8 wird der Satzteil «regelkonform, sicher, partnerschaftlich, umweltbewusst und verantwortungsvoll» durch den Satzteil «regelkonform, sicher, partnerschaftlich, umweltschonend, energieeffizient und verantwortungsvoll» ersetzt.
Gliederungstitel vor Artikel 1
1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Zulassung, Berufsausübung und Weiterbildung von Fahrlehrern, Fahrlehrerinnen und von Fahrausbildern und Fahrausbilderinnen in Strassentransportbetrieben sowie die Zulassung und Weiterbildung von Moderatoren und Moderatorinnen.
Art. 2 Abs. 1 Bst. e, g und h sowie Abs. 2 und 3
1In dieser Verordnung werden folgende Begriffe verwendet:
e. Fahrunterricht: theoretische und praktische Ausbildung von Fahrschülern und Fahrschüleinnen im Hinblick auf den Erwerb eines Führerausweises einschliesslich Unterricht mit Hilfe von Fahrsimulatoren;
g. Moderatoren und Moderatorinnen: Inhaber und Inhaberinnen einer Bewilligung zur Moderation des Weiterausbildungstages für Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises auf Probe;