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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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zweites Mal absolvieren, bevor er oder sie zu einer dritten und letzten Prüfung zugelassen wird.
2.17 Befristung und Verlängerung der Gültigkeit der Bewilligung
2.171 Die kantonale Behörde befristet die Bewilligung auf drei Jahre. Sie
verlängert die Gültigkeit um jeweils drei Jahre, wenn der Inhaber oder die Inhaberin den Nachweis erbringt, dass er oder sie innerhalb der drei Jahre:
2.1711 an mindestens 30 Tagen Weiterausbildungskurse für die Inhaber oder Inhaberinnen eines Führerausweises auf Probe erteilt hat; und
2.1712 zwei ganztägige Weiterbildungskurse für Moderatoren und Moderatorinnen besucht hat, wovon mindestens ein Tag den Themenbereich «Methodik, Didaktik und Erwachsenenbildung» abdecken muss.
2.172 Die kantonale Behörde kann für die Erfüllung der Bedingungen gemäss
den Ziffern 2.1711 und 2.1712 eine Nachfrist von sechs Monaten gewähren.
2.173 Sofern die Gültigkeit der Bewilligung seit weniger als drei Jahren
abgelaufen ist, wird die Bewilligung erneut erteilt, wenn der Inhaber oder die Inhaberin die schriftliche Prüfung und den Probekurs gemäss den Ziffern 2.1611 und 2.1612 erfolgreich absolviert hat. Für das Verfahren nach einer nicht bestandenen Prüfung gilt Ziffer 2.164.
2.174 Sofern die Gültigkeit der Bewilligung seit mehr als drei Jahren abgelaufen
ist, muss die Moderatorenausbildung an einer vom ASTRA anerkannten Ausbildungsstätte erneut besucht und der Kompetenznachweis erlangt werden, damit die Bewilligung wieder erteilt wird.
2.2 Weiterbildung
2.21 Handlungskompetenzen
Die Moderatoren und Moderatorinnen:
2.211 sind fähig, die Lerninhalte nach Anhang 9 Ziffer 7.2 PZV methodisch geeignet zu vermitteln;
2.212 sind fähig, die innere Einstellung der Kursteilnehmenden so zu beeinflussen, dass diese zu einem gefahrenvermeidenden, umweltschonenden, energieeffizienten und partnerschaftlichen Fahren motiviert werden.
2.22 Lerninhalte
2.221 Vertiefen und Aktualisieren der Lerninhalte gemäss Ziffer 2.12.
2.222 Mindestens ein Weiterbildungstag muss den Themenberich «Methodik, Didaktik und Erwachsenenbildung» abdecken.
2.23 Anbieter
Massgeblich ist Ziffer 1.3.