Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten
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R484-1088
massiv entlasten und zum Erhalt des Milizsystems und damit zum Erhalt des hohen Sicherheitsstandards in unserem Land beitragen [AGV, Feuer BL, Feuer BS, FKS, OSFIK, swissfire, VSBF]. Eine Berufsfeuerwehr zu betreiben ist in jedem Fall teurer als eine Milizfeuerwehr [VSBF].
- Mit dieser Massnahme würden wir uns an die uns angrenzenden Bundesländer im benachbarten Deutschland angleichen, wo einzelnen Landesregierungen den Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht erteilen kann [OSFIK].
3.9 Kategorien D und D1: Mindestalter [ASTAG]
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche neue berufliche Grundbildung «Berufsfahrer Personentransport» sollen frühzeitig in der PZV abgesteckt werden (Eckpunkte in der Stellungnahme). Begründung: Das Berufsbild des Busfahrers (D1, D) muss attraktiver gemacht werden, zum Beispiel durch eine neue Berufslehre «Busfahrer» und/oder eine (einjährige) Zusatzausbildung zu bestehenden Lehren (z. B. «Strassentransportfachmann/frau»). Die Senkung des Mindestalters würde dazu beitragen, denn interessierte Jungfahrer könnten auf diese Weise das Berufsbild «Busfahrer» von Grund auf erlernen bzw. nahtlos von der Ausbildung in das Berufsleben wechseln und gingen nicht (wie beim heutigen Mindestalter von 21 Jahren) häufig «verloren». Angesichts der Fahrzeugzahlen ist der Bedarf an Nachwuchsfahrern ausgewiesen. Die Branche leidet an Personalknappheit, die sich künftig noch verschärfen wird. Viele Chauffeure stehen vor der Pension, Nachwuchskräfte fehlen.
3.10 Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge [BUL]
Wenn erreicht werden soll, dass mit den Führerausweiskategorien AM, A1, A2 und A keine landwirtschaftlichen Motorfahrzeuge geführt werden dürfen, darf auch die Berechtigung der Kategorie F nicht erteilt werden.
3.11 Zweite Ausbildungsphase [IG WAB CH]
3.11.1 Kurskonzept für zwei Weiterausbildungstage
Unserer Eingabe liegt der Vorschlag für ein neues Kurskonzept bei. Für ein Gespräch stehen wir zur Verfügung.
3.11.2 Wissenschaftliche Evaluation
Falls das ASTRA den zweiten Weiterausbildungskurs streichen will, fordern wir vorgängig eine aktuelle wissenschaftliche Evaluation über den Nutzen der Zweiphasenausbildung. Begründung: Die Entwicklung der Unfallzahlen seit 2005 und die Studie von Prof. Dr. Hackenfort der ZHAW lassen vermuten, dass der Nutzen der beiden Weiterausbildungskurse sehr wohl vorhanden ist.
3.12 Menschen mit Behinderungen [IH]
Es ist grundsätzlich zu prüfen, welche Konkretisierung des auf völker- und verfassungsrechtlicher Ebene sowie im Behindertengleichstellungsgesetz verankerten Behindertengleichstellungsrechts notwendig ist, um dessen Umsetzung im E-PZV sicherzustellen.
3.13 Lernfahrausweis (Kat. B) [KKJPD]
Wir erwarten, dass untersucht wird, ob das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, mit der Erteilung des Lernfahrausweises der Kategorie B ab 17 Jahren tatsächlich erreicht wird. Begründung: Die Überlegungen, die zur Änderung der Praxis bei der Erteilung des Lernfahrausweises führen sollen, sind für uns nachvollziehbar. Dennoch sind die kritischen Aspekte dieser Massnahme nicht ausser Acht zu lassen.
3.14 Vollzug [KKJPD]
Wir stellen fest, dass die Revision der Führerausweisvorschriften sehr umfangreich und weitreichend ist. Sie hat massive Auswirkungen auf die Kantone, insbesondere auf die kantonalen Strassenverkehrsämter und die Polizei. Für die Umsetzung muss vor der Inkraftsetzung der revidierten Verordnung ausreichend Zeit zur Verfügung stehen.
3.15 Motorfahrräder (Mindestalter) [moto]
Das Mindestalter soll bei 13 Jahren liegen. Begründung: Eine besondere Unfallgefahr geht vom Gebrauch solcher Fahrzeuge durch 13-Jährige nicht aus, jedenfalls keine höhere als bei der Verwendung
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