Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 54Fedlex · Ergebnisbericht

R484-1088

- Es ist nur noch eine Kategorie – z.B. P – festzulegen. Diese Kategorie P soll nach einer theoretischen Prüfung erteilt werden können. Praktische Prüfung streichen [ZG].

- Art. 33: Wir erachten den Vorbesitz der Kategorie B als wichtige Voraussetzung dafür, dass Personentransporte nachweislich von erfahrenen Fahrerinnen und Fahrern durchgeführt werden [SPS; ATE - VCS, bfu, Pro Velo]. Die bisherige unkontrollierbare Praxis wird richtigerweise ersetzt [ATE - VCS, bfu, Pro Velo].

- Ist P = Hauptkategorie und P1 = Unterkategorie? Die Definition sollte im Übrigen gemäss / analog ARV2 betreffend Berufsmässigkeit erfolgen [SFV; ASMCTI, aw, FGLWFL, FZ, KBAV, OFV (AR, AI, SG, TG), SF, SVF ZG, UFV].

- Wichtig ist, dass die Kategorien genau beschrieben werden (z.B. welche Voraussetzungen werden für Schulbusse benötigt) [FS-PostAuto, PostAuto].

- Art. 33: La catégorie P doit-elle donner la catégorie P1 vu que la catégorie P n’est pas limitée à un certains types de véhicule? Si oui, ajouter la catégorie P1 à l’alinéa 4 [VD].

Ablehnung: LU; FDP, JFDP; SMFV; Abegglen, P., Drive, jw, mm, WB, ZFV

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

- Die Codes sollten belassen werden, wenn keine materiellen Gründe vorliegen, oder alle Codes neu als Kategorie ausgestaltet werden (z.B. Trolleybus). Eventualiter im Zusammenhang mit Administrativmassnahmen den Kategorien gleichstellen. Im EU-Recht nicht vorgesehen [LU].

- Die Kategorie P ist überflüssig und soll gemäss der Forderung in der Motion 17.3924 gestrichen werden. Sowohl die zusätzliche Theorieprüfung wie auch die zusätzliche praktische Prüfung führen zu keinem Mehrwert gegenüber den bereits geprüften Vorschriften der Kategorie B. Sie haben in erster Linie eine protektionistische, fiskalische Funktion und schränken den Markt für die Konsumentinnen und Konsumenten ein, ohne die Qualität zu verbessern [FDP, JFDP]. Im Gegensatz zu den Kategorien C und D ist es für uns unverständlich, warum für die Kategorie P ein zusätzlicher Check nötig ist [JFDP].

- Der Nutzen jährlicher technischer Nachprüfungen ist minimal. Entsprechend soll der normale Nachprüfungszyklus für einen Personenwagen der Kategorie B auf die Kategorie P ausgeweitet werden [JFDP].

- Ja, sofern keine Umtauschpflicht besteht [SMFV; Abegglen, P., Drive, jw, mm, ZFV].

Keine Stellungnahme / nicht betroffen: GE; BDP, CVP, glp, JCVP, JDCVr; SBV-USP; ACS, FMS, moto, QAED, StVA TI, TCS, VöV, 2rad; Agro, DriveGR, Emergency, FahrWet, FAid, fctsa, Frei, E., Grischa WAB AG, ifB, IVR-IAS, KiF, Koh, ModEng, NGO, Reasco, SanA, Spatz, R., SRC, ssb, SSK, VfV, VSGP

4.3.1.6.6

Sind Sie einverstanden, dass die Codes 109 und 118 durch die Kategorie C2 ersetzt werden

(Art. 22 und 25)?

Ja Nein Keine Stellungnahme Nicht betroffen Kantone 23 21

Parteien 1 08

Dachverbände 2 01

Übrige Organisationen(angeschrieben) 15 112

Übrige (nicht angeschrieben) 42 823

Zwischentotal 83, davon SFV: 24 IG WAB CH: 8 Total 51 1145

Seite 54 von 168