Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten

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R484-1088

4.3.2 Weitere wesentliche Änderungsvorschläge: Erste Ausbildungsphase

4.3.2.1 Kurs Verkehrskunde

Sind Sie einverstanden, dass der Kurs Verkehrskunde (Art. 118 - 120 und Anh. 9 Ziff. 2) vor der Prüfung der Basistheorie besucht werden muss (Art. 15 Abs. 2, 16 Abs. 2 und 20 Abs. 2)?

Ja Nein Keine Stellungnahme Nicht betroffen Kantone 3 221

Parteien 2 25

Dachverbände 1 02

Übrige Organisationen(angeschrieben) 15 112

Übrige (nicht angeschrieben) 16 3519

Zwischentotal 70, davon SFV: 19 IG WAB CH: 9 Total 37 4229

Zustimmung: AG, FR, SG; FDP, SPS; SGV; ACS, AGVS, ATE - VCS, bfu, BUL, FMS, FRE, moto, Pro Velo, StVA TI, SVLT, SVSP, TCS, VSFB, 2rad; Abegglen, P., Agro, am, Deuschle, F., FL BeO, FS-PostAuto, Hediger, J., Koh, MonAll, MonLin, MonLui, Spatz, R., tl, Val, VfV, WB

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

Generell:

- Damit können die Inhalte des Verkehrskundekurses an der Prüfung der Basistheorie überprüft werden [AG; FDP, SPS; ATE-VCS, bfu, Pro Velo; Abegglen P.]. Die Theorieprüfung wird sinnvoll aufgewertet [AG]. Wir gehen zudem von einer gesteigerten Lernmotivation der Teilnehmenden aus [SPS; ATE-VCS, bfu, Pro Velo].

- Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Umkehr der Reihenfolge. Der Nachteil ist, dass die Erfassung in SARI erschwert wird (keine eindeutige Identifizierung über FABER möglich) [SG].

- Ja, aber der Verkehrskundeunterricht ist von der Verkehrsregeltheorie strikte zu unterscheiden. Fahrlehrer, die den Verkehrskundeunterricht regelkonform durchführen, machen eine Schulung zur Unfallverhütung, Prävention und zur Gefahrenlehre. Dies hat nicht mit der Regeltheorie zu tun. Bei einem Vorziehen des VKU wäre die Erwartung der Kursteilnehmer, dass Regeltheorie geschult wird, um die theoretische Führerprüfung zu bestehen. Dies ist aber nicht der Sinn der Verkehrssinnbildung [VSFB].

- Wenn die Regeltheorie integriert wird. Viele Fahrschüler bestehen die Theorieprüfung, verstehen sie jedoch nicht. Die Regeltheorie wäre eine sinnvolle Unterstützung [WB].

- Art. 15, 16 und 20 (jeweils Abs. 2):

Im Rahmen der beruflichen Grundbildung als Strassentransportpraktiker/in und Strassentransportfachfrau/-mann sollte der Kurs Verkehrskunde zwecks Harmonisierung mit dem Unterricht in der Berufsfachschule vor dem 16. Altersjahr besucht und die Basistheorieprüfung absolviert werden können [ACVS].

Art. 119:

- Es sollte die effektive Ausbildungszeit (d.h. ohne Pausen) vorgeschrieben werden (zur Vermeidung von Diskussionen betreffend die Dauer von kurzen Pausen) [AG, FR].

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