Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 88Fedlex · Ergebnisbericht

R484-1088

- Es ist nicht begründbar, warum das bisherige System den Kantonen überbürdet werden soll. Allfällige festgestellte Mängel kann das ASTRA durchaus beheben und so das verbesserte System weiterführen, allenfalls mit Delegation an den Interverband für das Rettungswesen (IVR) [SO].

- Les services des automobiles ne sont pas compétents pour l’assurance qualité des cours de premiers secours. Un tel contrôle doit être laissé à la Confédération ou aux organisations du monde du travail compétentes [VD].

- Die Qualitätssicherung soll mit einem für alle Kantone verbindlichen Mandat dem IVR übertragen werden. Ansonsten ist das administrativ wie auch von den Kosten (z.B. IT-Schnittstellen zu jedem Kanton) her für die Anbieter nicht zu handhaben, sollten die Kantone unterschiedliche QS-Systeme einsetzen. Sehr viele Organisationen in der Ausbildung der Ersten Hilfe von Laien (so auch der SSB) haben in den letzten Jahren zusammen mit dem IVR die Qualitätssicherung geregelt. Dies auch im Hinblick darauf, dass das ASTRA seit ca. Mai 2015 anvisiert, die QS des NHK für Fahrausweisbewerber dem IVR zu übertragen [ssb].

- Da der Nutzen der Nothilfekurse umstritten ist, ist eine Streichung des Obligatoriums zu prüfen [AI].

- Die Bestätigung des Besuchs eines Nothilfekurses kann als Voraussetzung für den Erwerb eines Lernfahr- bzw. Führerausweises gestrichen werden. Heute ist die professionelle medizinische Erstversorgung viel schneller an den Unfallorten als bei Einführung dieses Obligatoriums. Dadurch hat das Risiko, dass ein gut gemeinter Laieneinsatz trotz absolviertem Nothilfekurs mehr Schaden als Nutzen anrichtet, an Bedeutung gewonnen [BL, FR, NW, SZ, VD, ZG; asa, KKJPD]. Es hat sich auch gezeigt, dass trotz Qualitätssicherung durch den Bund die Nothilfekurse teilweise ein schlechtes Niveau aufweisen und teilweise sogar Bestätigungen ohne Absolvierung der Kurse ausgestellt werden. Leider sind die Nothilfekurse für einen Teil der Anbieter primär ein Geschäft, dass ihnen Geld einbringt und für die betroffenen Lernenden die Fahrausbildung verteuert. Schlussendlich sind die Abklärungen betreffend die beachtliche Anzahl von Personen, die gem. Art. 6 Abs. 2 Bst. c und d vom Nothilfekurs befreit sind, in jedem Einzelfall für die Strassenverkehrsämter mit einem erheblichen Aufwand verbunden [BL, FR, NW, OW, SZ, ZG; asa, KKJPD].

- Alternativ könnten in die Theorieprüfungen Wissensfragen aufgenommen werden, welche die Schlüsselthemen der Nothilfe im Strassenverkehr betreffen. Die zu Prüfenden haben sich das entsprechende Wissen wie über die Verkehrsregeln in Eigenverantwortung anzueignen [BL, FR, NW, SZ, VS, ZG; asa, KKJPD; FS-Fur, FVO].

- Die Notwendigkeit der Nothilfekurse in unserer Gesellschaft ist unbestritten [TG, UR; FS-Fur, FVO]. Es muss aber festgehalten werden, dass sich dieses Erfordernis eigentlich nicht auf die 18-jährigen Fahrzeuglenkenden beschränken soll [TG].

- Toutes les dispositions sur les cours de premiers secours sont à maintenir, art. 157 est à supprimer [VS].

- Eine zentral organisierte Qualitätssicherung garantiert eine gewisse Einheitlichkeit, was bei einer föderalistischen Lösung nicht mehr gegeben wäre [VS; BUL: AAE-Crec, Koh, ssb].

- Als grösster Anbieter von NHK für Fahrausweisbewerber ist der SSB darauf angewiesen, auch in Zukunft nur einer QS-Instanz verpflichtet zu sein. Die Vereine und Kantonalverbände sind alle im Milizsystem tätig und daher auf die Dienstleistungen der nationalen Geschäftsstelle des SSB angewiesen. Dies auch im Sinne einer Entlastung der freiwillig geleisteten Arbeit [ssb].

Keine Stellungnahme / nicht betroffen: GE; BDP, CVP, FDP, glp, JCVP, JDCVr, JFDP; CH Städte, SBV-USP; ACVS, QAED, RC, SVLT, VöV; Agro, DriveGR, FahrWet, Frei, E., Gusev, A., ifB, KiF, ModEng, NGO, PostAuto, VfV, VSGP

Seite 88 von 168