Vorlage
Vernehmlassung 2017/53: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll und Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität · 13 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 12Fedlex · Vorlage
c. Vermögenswerte der Verfügungsmacht einer kriminellen oder terroristischen Organisation unterliegen; oder
d. der Terrorismusfinanzierung (Art. 260quinquiesAbs. 1 StGB) dienen.
Art. 16 Abs. 1 Bst. a und c
1Die FINMA und die Eidgenössische Spielbankenkommission erstatten der Meldestelle unverzüglich Meldung, wenn sie begründeten Verdacht schöpfen, dass:
a. eine strafbare Handlung nach Artikel 260ter, 305bisoder 305terAbsatz 1 StGB23 vorliegt;
c. Vermögenswerte der Verfügungsmacht einer kriminellen oder terroristischen Organisation unterliegen; oder
Art. 23 Abs. 4 Bst. a und c
4Sie erstattet der zuständigen Strafverfolgungsbehörde unverzüglich Anzeige, wenn sie begründeten Verdacht schöpft, dass:
a. eine strafbare Handlung nach Artikel 260ter, 305bisoder 305terAbsatz 1 StGB24 vorliegt;
c. Vermögenswerte der Verfügungsmacht einer kriminellen oder terroristischen Organisation unterliegen; oder
Art. 27 Abs. 4 Bst. a und c
4Sie erstatten der Meldestelle unverzüglich Meldung, wenn sie begründeten Verdacht schöpfen, dass:
a. eine strafbare Handlung nach Artikel 260teroder 305bisStGB25 vorliegt;
c. Vermögenswerte der Verfügungsmacht einer kriminellen oder terroristischen Organisation unterliegen; oder
Art. 29a Abs. 1 erster Satz
1Die Strafbehörden melden der Meldestelle rasch sämtliche hängigen Verfahren im Zusammenhang mit den Artikeln 260ter, 260quinquiesAbsatz 1, 305bisund 305terAbsatz 1 StGB26. ....
23 SR 311.0
24 SR 311.0
25 SR 311.0
26 SR 311.0