Vorlage

Vernehmlassung 2017/57: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) · 8 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern

(VIntA)

Änderung vom [Datum]

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 24. Oktober 20071 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern wird wie folgt geändert:

Art. 10a Meldung von stellensuchenden anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen

Personen

(Art. 53 Abs. 6 AuG)

1Die Kantone regeln das Verfahren zur Meldung von stellensuchenden anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung.

2

Die Meldepflicht gilt für Personen, die gestützt auf eine Abklärung als arbeitsmarktfähig beurteilt werden.

3

Die Kantone erstatten dem SEM jährlich Bericht über die Meldungen. Die Berichterstattung umfasst:

a. die Zuständigkeiten für die Abklärung der Arbeitsmarktfähigkeit und für die Fallführung;

b. das Vorgehen bei der Abklärung der Arbeitsmarktfähigkeit;

c. die Anzahl der Meldungen, das Profil der gemeldeten Personen und die Anzahl der Vermittlungen; und

d. die zur Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen eingesetzten Massnahmen und ihre Finanzierung.

1 SR 142.205