Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/59: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) · 15 Seiten

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4. Ergebnisse der Vernehmlassung

Es werden nur Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufgeführt, die sich explizit zu allen oder einzelnen Punkten geäussert haben. Teilnehmende, die die Vorlage als Ganzes befürworten, werden also nicht bei jedem einzelnen Punkt erneut aufgeführt.

4.1 Zielsetzung

Zusammenfassung

Alle Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer befürworten, dass bei versehentlicher Nichtdeklaration von Einkommen und Vermögen die Rückerstattung der Verrechnungssteuer möglich sein soll.

Zustimmung

Parteien

 Alle teilnehmenden Parteien (CVP, FDP, SPS, SVP) stimmen der Vorlage zu und weisen auf die Doppelbestrafung – die fehlende Rückerstattung der Verrechnungssteuer und die Bezahlung der Einkommenssteuer – hin. Bei fahrlässigen Nichtdeklaration sei dies unangebracht.

Kantone

 Alle Kantone sowie FDK und SSK stimmen der Vorlage zu.

 AI, AR, GL, JU, NW, OW, TG, VS, ZG, die FDK und die SSK erachten den vorgeschlagenen Gesetzeswortlaut für geeignet, auch wenn mit dem Begriff der Fahrlässigkeit ein strafrechtlicher Begriff verwendet wird.

 GL, NW, OW, SO, ZH und die SSK halten fest, dass sich seit der Praxisverschärfung die Deklarationsqualität der mit der Verrechnungssteuer belasteten Vermögenserträge spürbar verbessert hat. Obgleich die Neuerung zu einer Verschlechterung führen könnte, wird die gesetzliche Neuregelung resp. Präzisierung begrüsst (SO, SSK).  LU begrüsst insbesondere die vermehrte Anwendung des Meldeverfahrens bei geldwerten Leistungen.

Organisationen

 Alle 15 teilnehmenden Organisationen (CCIG, CP, economiesuisse, EXPERTsuisse, FER, Handelskammer beider Basel, SGB, sgv, SBVg, SSV, Städtische Steuerkonferenz Schweiz, VAV, Vereinigung Schweizerischer Privatbanken, TREUHAND SUIS-SE, ZVDS) stimmen der Vorlage zu und begrüssen die Stärkung der ursprünglichen Sicherungssteuer.

 Die Vorlage geht ihnen zu wenig weit und weist Mängel auf (siehe Ziff. 4.2 - 4.4).

Einzelpersonen

 3 Einzelpersonen begrüssen, die gesetzliche Regelung.

4.2 Frist zur Nachdeklaration

Zusammenfassung

Die CVP, die FDP, 3 Kantone, 10 Organisationen und eine Einzelperson fordern eine längere Frist, bis zu der eine Nachdeklaration oder eine Aufrechnung durch die Steuerbehörde ohne Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer möglich ist.