Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/70: Steuervorlage 17 (SV17) · 58 Seiten

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Übersicht

Die Steuervorlage 17 (SV17) soll wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen in der Schweiz sicherstellen. Sie leistet einen entscheidenden Beitrag zu einem attraktiven Standort und damit zu Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen.

Ausgangspunkt der Vorlage ist die Ablösung bestehender Steuerregimes, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Stan-

dards stehen. Die SV17 ist ausgewogen, weil sie ein besonderes Augenmerk darauf legt, dass auch die Unternehmen weiterhin ihren Beitrag an die Finanzierung der Aufgaben von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden leisten.

Ausgangslage

Am 12. Februar 2017 wurde die Unternehmenssteuerreform III (USR III) vom Stimmvolk abgelehnt. Damit bleiben das geltende Steuersystem und namentlich die steuerliche Privilegierung der kantonalen Statusgesellschaften in Kraft. Diese Privilegierung steht nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Diese Situation führt bei Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, zu Rechts- und Planungsunsicherheiten und schadet dem Standort und der Reputation der Schweiz. Eine Reform des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts ist unverändert dringlich.

Inhalt der Vorlage

Die SV17 soll eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung mit international akzeptierten Regelungen sicherstellen. Die Unternehmen sollen weiterhin ihren Beitrag an die Finanzierung der Aufgaben von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden leisten. Letzterem schenkt die SV17 durch gezielte Massnahmen mehr Beachtung als die USR III.

Ausgangspunkt der SV17 ist die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Unternehmensstandort bleibt, wird diese Massnahme durch die Einführung neuer steuerlicher Sonderregelungen begleitet. Die Kantone erhalten zudem finanzpolitischen Spielraum, damit sie bei Bedarf ihre Gewinnsteuern senken können, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Der Finanzausgleich wird an die neuen steuerpolitischen Realitäten angepasst, so dass es nicht zu Verwerfungen unter den Kantonen kommt. Mit der Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der Mindestvorgaben des Bundes für Familienzulagen wird sichergestellt, dass die Lasten der Reform ausgewogen verteilt werden und auch die Unternehmen ihren angemessenen Beitrag leisten.

Die SV17 sieht keine Steuersenkungen auf Bundesebene vor. Die jährliche Mehrbelastung auf Stufe Bund beträgt rund 750 Millionen Franken. Diese Mehrbelastung ist darauf zurückzuführen, dass sich der Bund angemessen an den Kosten der Vorlage beteiligt. Er stellt den Kantonen finanzielle Mittel zur Verfügung, damit diese bei Bedarf ihre Gewinnsteuer senken können, um ihre Standortattraktivität zu erhalten.

Die SV17 ist ein föderalistisch geprägtes Projekt. Die Kantone werden zentrale steuerpolitische Entscheide auf ihrer Stufe treffen. Dazu gehört namentlich die Festlegung der Höhe der Gewinnsteuerbelastung. Das hat zur Folge, dass der Bund die finanziellen Auswirkungen auf den Stufen Kantone, Städte und Gemeinden nicht zum Vornherein beziffern kann. Die Kantone werden ihre Umsetzungsprojekte aber parallel zur SV17 vorantreiben. Der Bundesrat wird die von den Kantonen prognostizierten Auswirkungen im Rahmen der weiteren Arbeiten an der SV17 darstellen.