Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 41 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-214-00002/00004/00012/00008/00004/00002/00005

4 Umsetzung durch die Kantone oder andere Vollzugsträger

Gemäss der Gesetzgebung zur Vernehmlassung sind die Stellungnahmen zur Frage der Umsetzung durch die Kantone oder andere Vollzugsträger in einem eigenen Kapitel darzustellen (Art. 20, Abs. 2 Vernehmlassungsverordnung). Da dem Bund nach Artikel 87 BV die Vollzugskompetenz im Bereich der Eisenbahnen zukommt und die Hauptlast der Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur trägt, betrifft die Umsetzung des Ausbauschritts in erster Linie nicht die Kantone.

Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Finanzierung ausgewählter Projekte durch Dritte würde die Kantone jedoch direkt betreffen (Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern und die Projektierung des Herzstücks Basel). Diese müssten das finanzielle Risiko für die Projekte übernehmen, könnten aber im Gegenzug den Zeitpunkt für die Umsetzung selber bestimmen. Für eine allfällige spätere Erstattung der Investitionskosten durch den Bund müssten jedoch zuerst die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Zudem ist Voraussetzung, dass die kantonal finanzierten Massnahmen später Teil eines Ausbauschrittes werden. Die Standortkantone der beiden Projekte lehnen die Drittfinanzierung in der vorgeschlagenen Form ab. Für den Kanton LU würden sich nicht mehrheitsfähige Finanzierungskosten und Finanzierungsrisiken auf unbestimmte Zeit ergeben, und der Kanton BS erachtet es als nicht akzeptabel, dass das Risiko einer Vorfinanzierung auf Dritte abgewälzt wird. Weitere ausführliche Erläuterungen sind unter Frage 5 und 6 vermerkt.

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