Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 41 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-214-00002/00004/00012/00008/00004/00002/00005
Artikel «Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr» ergänzt werden. Alternativ solle das Investitionspaket «Einzelinvestitionen SBB (inkl. neue Haltestellen)» den Bedürfnissen entsprechend deutlich erhöht werden (u.a. Kantone AI, AR, SH, TG, ZH sowie KöV Ostschweiz).
- Um Planungsverzögerungen bei strategisch wichtigen Projekten zu vermeiden, wird ein separates Finanzierungssystem für Projektierungsmittel vorgeschlagen (u.a. Kanton BL sowie KöV NWCH, Planungsregion NWCH).
- Der SGV fordert eine stärkere Nutzerfinanzierung (z.B. durch Tarifanpassungen) und damit eine deutliche Steigerung des Selbstfinanzierungsgrad der Bahn. Im Hinblick auf eine allfällige Nutzerfinanzierung verlangt die SAB, dass allfällige Tariferhöhungen regional differenziert und nur dann vorgenommen werden, wenn im Angebot tatsächlich Verbesserungen vorliegen. Andere Teilnehmende lehnen hingegen Tariferhöhungen und Trassenpreiserhöhungen ab (u.a. CVP, LITRA, Komitee Durchgangsbahnhof Luzern, Post).
- Die Alpen-Initiative und die SES fordern eine Erhöhung der LSVA, damit der BIF auch zukünftig auf diese Einnahmen zählen könne.
- Die SBB schlägt vor, einen zusätzlichen Abschnitt im Kapitel «Auswirkungen» zu den betriebswirtschaftlichen Konsequenzen und Auswirkungen auf die nachhaltige Wirtschaftlichkeit für die Transportunternehmen einzufügen. Bei den Investitions- und Folgekosten für Infrastruktur und Regionalverkehr sieht die SBB einen Aktualisierungsbedarf und fordert, dass die Folgen für die Abgeltungen im Regionalverkehr auf Stufe Bund und Kantone (inkl. Betrachtung der Unterschiede nach Regionen) sowie die möglichen Folgen für die Tarife ergänzt werden. Weiter fordert die SBB eine Optimierung des Angebotskonzeptes zur Vermeidung von Tariferhöhungen sowie zusätzliche Mittel für die LV aufgrund des Ausbaus. Weiter schlägt die SBB vor, dass bereits beschlossene Angebots- und Infrastrukturmassnahmen durch die Besteller regelmässig auf Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit hinterfragt werden.
- Den Themen Energieverbrauch, Effizienz und Anteil erneuerbarer Energien soll grössere Beachtung geschenkt werden (SPS). Gemäss SAB ist ein Massnahmenplan notwendig, der sicherstellt, dass der zusätzliche Elektrizitätsbedarf ausschliesslich über einheimische erneuerbare Energiequellen gedeckt wird.
- LuzernPlus und seine Gemeinden fordern eine ausgewogene Berücksichtigung von Fern-, Regional- und Güterverkehr. Entsprechend sind sie nicht bereit, auf eigene Kosten «Schadensbegrenzungen» bzw. Kompensationsmassnahmen im Regionalverkehr zu finanzieren, während sich der Fernverkehr dank idealer Produktionsbedingungen Gewinne sichere.
- Der SBV ist der Ansicht, dass der Ausbau des Schienenverkehrs nicht auf Kosten des Schutzes der landwirtschaftlichen Flächen gehen dürfe.
Mit NEIN (keine Bemerkungen) haben 47 Teilnehmende geantwortet, davon 3 Kantone (VD, GL, ZG), 3 Parteien (csp-ow, FDP, CSPO), 2 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Gemeindeverband, Städteverband), 1 Wirtschaftsdachverband (economiesuisse), 7 angeschriebene Transportunternehmen, 8 angeschriebene Organisationen sowie 23 weitere Stellungnehmende.
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