Vorlage

Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 9 Seiten

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Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853. BB

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands AS 2017

2Verboten sind die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und Empfängerinnen im Inland sowie das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet von:

a. Messern und Dolchen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c;

b. Schlag- und Wurfgeräten nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d, mit Ausnahme der Schlagstöcke;

c. Elektroschockgeräten nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e;

d. Waffenzubehör.

3Verboten ist das Schiessen mit:

a. Seriefeuerwaffen;

b. militärischen Abschussgeräten von Munition, Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung.

4An öffentlich zugänglichen Orten ausserhalb der behördlich zugelassenen Schiessanlässe oder ausserhalb von Schiessplätzen darf mit Feuerwaffen nicht geschossen werden.

5Das Schiessen an nicht öffentlich zugänglichen und entsprechend gesicherten Orten sowie das jagdliche Schiessen sind erlaubt.

6Die Kantone können zu den Absätzen 1–4 Ausnahmen bewilligen.

7Die Zentralstelle (Art. 31c) kann Ausnahmen vom Verbot des Verbringens in das schweizerische Staatsgebiet bewilligen.

Art. 11 Abs. 2 Bst. d und 3

1°Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten:

d. Art und Nummer des amtlichen Ausweises der Person, welche die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil erwirbt, beziehungsweise eine Kopie des Ausweises, sofern Feuerwaffen übertragen werden;

3°Wer eine Feuerwaffe nach Artikel 10 Absätze 1 und 2 überträgt, muss der Meldestelle (Art. 31b) innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss eine Kopie des Vertrags zustellen. Die Kantone können weitere geeignete Formen der Meldung vorsehen.

Gliederungstitel vor Artikel 15

3. Kapitel: Erwerb und Besitz von Munition, Munitionsbestandteilen und Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität