Vorlage
Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 9 Seiten
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Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853. BB
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands AS 2017
Vertrieb an einen Erwerber oder eine Erwerberin in der Schweiz innerhalb von 10 Tagen elektronisch Meldung zu erstatten.
1terDie Kantone bezeichnen eine Behörde, die Meldungen über verdächtige Transaktionen von Munition oder Munitionsbestandteilen von Inhabern und Inhaberinnen von Waffenhandelsbewilligungen entgegennimmt.
Gliederungstitel vor Art. 28b
1. Abschnitt: Ausnahmebewilligungen
Art. 28b Nichtfeuerwaffen und Waffenzubehör
1Ausnahmebewilligungen für die Übertragung, den Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und Empfängerinnen im Inland und das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet von Gegenständen nach Artikel 5 Absatz 2 können nur erteilt werden, wenn:
a. achtenswerte Gründe vorliegen;
b. keine Hinderungsgründe nach Artikel 8 Absatz 2 vorliegen; und
c. die vom Gesetz vorgesehenen besonderen Voraussetzungen erfüllt sind.
2Als achtenswerte Gründe gelten insbesondere:
a. berufliche Erfordernisse;
b. die Verwendung zu industriellen Zwecken;
c. die Kompensation körperlicher Behinderungen;
d. Sammlertätigkeit.
Art. 28c Feuerwaffen sowie wesentliche und besonders konstruierte Bestand-
teile
1Ausnahmebewilligungen für die Übertragung, den Erwerb, den Besitz das Vermitteln an Empfänger und Empfängerinnen im Inland und das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet von Gegenständen nach Artikel 5 Absatz 1 können nur erteilt werden, wenn:
a. achtenswerte Gründe vorliegen;
b. keine Hinderungsgründe nach Artikel 8 Absatz 2 vorliegen; und
c. die vom Gesetz vorgesehenen besonderen Voraussetzungen erfüllt sind.
2Als achtenswerte Gründe gelten:
a. berufliche Erfordernisse, insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung von Schutzaufgaben (Schutz sensibler Infrastrukturen, von Werttransporten oder Personen);
b. sportliches Schiesswesen;
c. Sammlertätigkeit;