Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie
2.2.2 Argumente gegen die vorgesehene Umsetzung
Nachstehend werden die prinzipiellen Argumente kurz zusammengefasst, welche die Vernehmlassungsteilnehmer nach den Ziffern 2.1.1 und 2.1.2 zu ihren Änderungsvorschlägen bzw. zur Ablehnung der Vorlage veranlassen.
Staatspolitische Dimension eines liberalen Waffenrechts
Pro Tell betont, das Recht auf Waffen sei in der eidgenössischen Tradition fest verankert. Die Frage des Waffenbesitzes sei in der Schweiz untrennbar mit der Unabhängigkeit und Souveränität des Landes verbunden. Auch sei ein liberales Waffenrecht Ausdruck des gegenseitigen Respekts zwischen Staat und Bürger. Diese komme insbesondere auch beim Thema Ordonnanzwaffe zum Ausdruck: Die Ordonnanzwaffe, die unsere Soldaten während ihrer Dienstzeit zu Hause aufbewahrten und die sie nach ihrer Entlassung aus der Militärdienstpflicht behalten dürften, sei ein weltweit einzigartiges Zeichen des Vertrauens zwischen Staat und Bürger.
Auch die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, St. Gallen und Obwalden sowie die RK MZF und die SVP Neuenburg äussern sich in diesem Sinne.
Bisherige Entscheide von Parlament und Volk
Die SVP, die SVP Neuenburg, der SSV, der SBV, LEWAS sowie die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Genf, Schwyz und Tessin beanstanden, der Vorentwurf enthalte Regelungen, die vom Volk und vom Parlament bereits verworfen worden seien. So komme die Verpflichtung, den rechtmässigen Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen der Kategorien A6 bis A8 innert zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung des WG bestätigen zu lassen, einer Nachregistrierung gleich, wie sie von Volk und Parlament 2011 bzw. 2015 abgelehnt worden sei. Der SSV führt weiter aus, wer künftig eine Feuerwaffen der Kategorien A6 bis A8 erwerben wolle, müsse Mitglied in einem Schiessverein sein oder nachweisen, dass die Waffe regelmässig für das sportliche Schiessen genutzt werde, oder es müsse sich um einen Sammler handeln. Dies komme einer Bedürfnisklausel gleich, wie sie vom Volk im Jahr 2011 abgelehnt worden sei. Die SVP weist darauf hin, auch für Sammler sehe der Vorentwurf einen solchen Bedürfnisnachweis vor.
Auch Pro Tell weist verschiedentlich auf die Volksabstimmung im Jahr 2011 hin.
Unverhältnismässigkeit des Vorentwurfs
Nach Ansicht des SSV, des SBV und von Pro Tell ist der Vorentwurf unverhältnismässig, da er jenen Personen, die rechtmässig Waffen besässen, Einschränkungen auferlege, das Risiko eines Missbrauchs von Waffen jedoch nicht wesentlich reduziere. So führt der SSV aus, die