Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie

Bedeutung der Schengen- und Dublin-Assoziierung der Schweiz

Die Kantone Aargau, Basel Landschaft, Luzern, St. Gallen, Uri und Zürich sowie die KKJPD betonen, dass die Schengen- und die Dublin-Assoziierung der Schweiz nicht gefährden werden dürfe. Hervorgehoben wird insbesondere der Schengen-Informationsaustausch, auf den die Sicherheitsorgane angewiesen seien (Zürich, Luzern). Erwähnt wird auch ein Anstieg der Asylverfahren bei einem Wegfall der Dublin-Zusammenarbeit (St. Gallen).

Auch die BDP weist darauf hin, werde die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands nicht nachvollzogen, führe dies zur Beendigung dieser Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen und Dublin. In diesem Fall drohten der Schweiz negative Konsequenzen. Dies insofern, als die Polizei keinen Zugang mehr zum Schengener Informationssystem hätte, die Schweiz mit dem Wegfall des Schengen-Visums viele Touristen verlieren würde und in Europa abgewiesene Asylbewerber in der Schweiz eine weitere Chance suchten, wodurch mehr Asylbewerber, längere Verfahren und höhere Kosten drohten.

Die GLP führt ebenfalls aus, ohne die Übernahme der geänderten EU-Waffenrichtlinie bestehe die Gefahr, dass das SAA beendet werde. Dies gelte es in jedem Fall zu vermeiden, da der Verlust der Schengen-Mitgliedschaft für die Schweiz nicht nur sicherheitspolitisch schwerwiegende negative Auswirkungen hätte, sondern auch den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Austausch zwischen der Schweiz und der EU wesentlich behindern würde.

Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Schaffhausen und Solothurn sowie die CVP und die RK MZF weisen ebenfalls auf die Vorteile der Schengen-Assoziierung der Schweiz hin.

Pragmatische Umsetzung

Die FDP hält fest, sie stehe für ein für ein liberales Waffenrecht, das den Schweizer Traditionen Rechnung trage. Im Waffenrecht der Schweiz komme das genuin schweizerische Verständnis des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger zum Ausdruck, das nicht auf Bevormundung, sondern auf Vertrauen und Eigenverantwortung basiere. Für die FDP steht daher ausser Frage, dass die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie die Schweizer Schiesstradition nicht gefährden dürfe. Sie begrüsse es daher, dass die Übernahme der Ordonnanzwaffe beim Ausscheiden aus der Armee nicht tangiert werde, dass Sportschützen und Sammler weiterhin alle Waffentypen erwerben könnten, dass die Vereinspflicht nicht absolut sei und dass die Vorlage kein nationales Waffenregister zur Folge habe.

Die BDP hält fest, die Vorschläge des Bundesrates seien pragmatisch, vernünftig und machbar. Sie würden der gelebten Praxis und insbesondere den Anliegen der Schützen und Jäger Rechnung tragen. Auch der Kanton Basel Stadt äussert sich in diesem Sinne.