Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie
unglücklich, aber eine eigentliche Bevormundung des Waffenbesitzers oder eine Kriminalisierung des Waffenbesitzes gingen damit nicht einher, da in der Praxis weiterhin jeder Waffentyp erworben werden könne wie bisher. Die FDP begrüsse es zudem, dass die Übernahme der Ordonnanzwaffe aus Armeebeständen keiner neuen Regulierung unterworfen werde. Sie nehme die Ausführungen des Bundesrats indes beim Wort, wonach die Hürden für den Erwerb einer Waffe ähnlich wie heute blieben. Dies bedeute letztlich, dass die zuständigen Behörden die Ausnahmebewilligung nicht zum Vorwand nehmen dürften, um den Waffenerwerb massiv einzuschränken.
Ablehnende Stellungnahmen
Der SSV und Pro Tell fordern, auf das Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen sei zu verzichten. Dieses erfasse unter anderem das Sturmgewehr 57 und das Sturmgewehr 90. Es seien davon hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern betroffen, die im Besitz einer solchen Waffe seien. Der Vorentwurf führe damit zu einem gefährlichen Paradigmenwechsel: Das heutige Recht auf Waffenbesitz (erlaubter Besitz, solange keine berechtigten Zweifel an der Person des Waffenbesitzers vorliegen) werde neu zum Ausnahmerecht (der Besitz ist nur noch ausnahmsweise erlaubt). Auch LEWAS äussert sich in diesem Sinne.
Die SVP führt ebenfalls aus, die Verschiebung von Waffen der heutigen Kategorie B in die ausnahmebewilligungspflichtige Kategorie A sei der Beginn der Entwaffnung der privaten Waffenbesitzer. Auch sie hält fest, da das Sturmgewehr 57 und das Sturmgewehr 90 betroffen seien, würden hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern von einem Tag auf den andern von legalen Waffenbesitzern zu Haltern einer verbotenen Waffe. Als Folge davon müssten sie sich, im Namen von zur Terrorismusbekämpfung absolut nutzlosen Massnahmen, alle möglichen Schikanen gefallen lassen.
Die SVP Neuenburg weist darauf hin, die BV sehe vor, dass der Bund Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen erlasse. Die geänderte EU-Waffenrichtlinie gehe darüber hinaus.
Der SSV führt weiter aus, die Tatsache, dass die am weitesten verbreiteten halbautomatischen Feuerwaffen der Schweiz in ihrer bisher nur bewilligungspflichtigen Konfiguration neu zu verbotenen Waffen würden, werde dem Schiesswesen in der Schweiz sehr schweren Schaden zufügen. Allein der Begriff der „verbotenen Waffe“ habe für potenzielle Schützen eine abschreckende Wirkung. Der Vorentwurf bringe die unterdessen jahrelang bestens funktionierende Ordnung zwischen Besitzern von meldepflichtigen Waffen (Jägern, Sportschützen), bewilligungspflichtigen Waffen (Freizeit- und Sportschützen) und ausnahmebewilligungspflichtigen Waffen (Sammlern) komplett durcheinander, was wie 2008 zu einer jahrelangen Rechtsunsicherheit führen werde.
LEWAS hält ebenfalls fest, die Tatsache, dass der Schiesssport künftig mit verbotenen Sportgeräten ausgeübt werden müsse, suggeriere, dass die betroffenen Sportler etwas Verbotenes täten. Das sei rufschädigend und werde dem schweizerischen Schützenwesen schweren Schaden zufügen.