Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie

geänderte EU-Waffenrichtlinie und der Vorentwurf verfehlten das Ziel, Terroranschläge zu verhindern. Es liege eine Scheinlösung auf dem Tisch, die hauptsächlich den legalen Waffenbesitzer bestrafe, aber beispielsweise keine Massnahmen gegen den gefährlichen Handel mit illegalen Waffen enthalte. Da die Schweiz bereits über ein wirksames Waffengesetz verfüge, seien weitere Verschärfungen schlicht unverhältnismässig. Auch Pro Tell, LEWAS und die SVP Neuenburg äussern sich in diesem Sinne.

Viele Kantone sind ebenfalls der Ansicht, die Vorlage führe kaum zu einem Gewinn an Sicherheit. Sie vermöge insbesondere terroristische Anschläge mit Feuerwaffen nicht zu verhindern. So hält der Kanton Tessin fest, die vorgeschlagenen Massnahmen seien ein blosses Trostpflaster („palliativo“). Es sei nicht auszuschliessen, dass der illegale Waffenhandel dadurch noch gefördert werde.

Auch die CVP merkt an, bei der Umsetzung der Vorlage müsse die Verhältnismässigkeit zwischen dem Sicherheitsrisiko, dem Aufwand für die Kantone sowie den Anliegen der Schützen- und Sportkreise gewahrt werden.

Fehlender Pragmatismus bei der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie

Der SSV, der SBV und Pro Tell sind der Ansicht, angesichts der vorgesehenen Verschärfungen könne – entgegen den Beteuerungen des Bundesrats – nicht von einer „pragmatischen“ Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie gesprochen werden.

Der SSV betont zudem, das Volk habe dem Beitritt zu Schengen und Dublin im Jahr 2005 in der Annahme zugestimmt, dass – wie es in den Abstimmungsunterlagen geheissen habe – die Befürchtungen vor einschneidenden Beschränkungen im Schweizer Waffenrecht „unbegründet“ seien. Der Vorentwurf sehe nun aber solche einschneidenden Einschränkungen vor. Auch Pro Tell, LEWAS und die SVP Neuenburg weisen auf die entsprechende Passage in den Abstimmungsunterlagen hin.

Die SVP hält ebenfalls fest, die vorgesehene Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie führe, ohne dass dafür sachliche Gründe vorliegen würden, zu massiven Einschränkungen.

Auch eine grosse Mehrheit der Kantone sowie die CVP bezweifeln, dass der bestehende Spielraum bei der Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie ausgeschöpft worden ist.

Auswirkungen auf die Kantone

Die meisten Kantone weisen auf den ihnen entstehenden Mehraufwand hin (vgl. dazu unten Ziff. 3.2 und 4). Auch verschiedene weitere Vernehmlassungsteilnehmer erwähnen diesen Umstand. So hält die CVP fest, der Vorentwurf werde zu einem beträchtlichen bürokratischen Mehraufwand bei den Kantonen führen, der voraussichtlich auch einen vermehrten Personalbedarf und mehr Kosten zur Folge haben werde.