Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie
Gassner (Spreitenbach), Roland Giger (Scherzingen), Michel Grosbois (Gland), Jean-Claude Guillen (Siviriez), Mathias Humm (Steinmaur), Linus Hüsser (Ueken), Ines Elena Kessler (Tägerwilen), Nadine Keller (Gossau), Peter Kupferschmied (Villars-sur-Glâne), Patrick Lagger (Martigny), Hansjörg Lehmann (Muhen), Hans Maag (Gland), Hubert Marty (Chézard), Jean-Louis Meylan (Prilly), Sylvain Michoud (Collombey), Armida Montagnero (Bern), Roland Muller (Prangins), Max Müller (Seuzach), P. Perrenoud (Neuenburg), M. Röthlisberger (Menzingen), Frank R. Ruepp (Richterswil), Herbert Ruepp (Solothurn), Ronald Ruepp (Forch), Jérôme Salgat (Isérables), Werner Schaad (Pfeffingen), Roger Schönthal (Bern), Laurence Sottas (Gland), Ulrich Stoller (Bösingen), Patrick Tritten (Veyrier), Natalia Tyukavkina (Prilly), Ruedi Umbricht (Gränichen), Stéphane Valentini (Carouge), Eric Vita (Wohnort unbekannt), Hans von Atzigen (Spreitenbach), Dieter Widmer (Aesch), Hansjörg Wieland (Reichenbach), Bruno Wyss (Dübendorf), Nicolas Youssoufian (Yvonnand)
Die Argumente dieser Vernehmlassungsteilnehmer entsprechen weitgehend den in Ziff. 2.2.2 und 3.2 aufgeführten Argumenten. Der Übersichtlichkeit halber wird dies jeweils nicht ausdrücklich erwähnt. Einzelne besondere Vorbringen wurden eingearbeitet.
2.2 Übersicht nach Argumenten
2.2.1 Argumente zugunsten der vorgesehenen Umsetzung
Nachstehend werden die prinzipiellen Argumente kurz zusammengefasst, welche von den Vernehmlassungsteilnehmern zugunsten des Vorentwurfs in der jetzigen Form vorgebracht werden.
Verbesserter Schutz gegen den Missbrauch von Waffen
Die SP führt aus, seit Inkrafttreten des WG im Jahr 1999 habe die Schweiz den Kampf gegen den Missbrauch von Waffen fortlaufend verbessert. Dank der getroffenen Massnahmen habe sich die Zahl der Schusswaffentoten in den letzten 20 Jahren von über 460 auf rund 200 jährlich (inkl. Suizide) mehr als halbiert. Nun gelte es, auf diesem bewährten und erprobten Weg voranzuschreiten. Vor dem Hintergrund der guten Erfahrungen in der Missbrauchsbekämpfung seien die mit der Vorlage verbundenen Verbesserungen des Schweizer Waffenrechts zu begrüssen. Die Schaffung eines gesamteuropäisch gleichmässig hohen Standards trage dazu bei, in ganz Europa das Sicherheitsniveau anzuheben. Denn Terrorismus und organisierte Kriminalität könnten nur grenzüberschreitend wirksam bekämpft werden.
Auch die Grüne Partei führt aus, das Vorhandensein von Feuerwaffen in Haushalten erhöhe das Risiko von Suiziden und (versuchten) Tötungen.
Die BDP hält fest, die Stossrichtung der geänderten EU-Waffenrichtlinie, die Rückverfolgbarkeit von Waffen zu verbessern, sei zu begrüssen.