Vorlage

Vernehmlassung 2017/76: Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2018/2019 · 8 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage

g) der Ausdruck «meldendes Finanzinstitut» bedeutet, je nach Zusammen-

hang, ein Hongkonger Finanzinstitut oder ein schweizerisches Finanzinstitut, bei dem es sich nicht um ein nicht meldendes Finanzinstitut handelt;

h) der Ausdruck «meldepflichtiges Konto» bedeutet, je nach Zusammenhang,

ein meldepflichtiges Hongkonger Konto oder ein meldepflichtiges schweizerisches Konto, sofern es nach den in Hongkong beziehungsweise in der Schweiz eingerichteten Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem gemeinsamen Meldestandard als solches identifiziert wurde;

i) der Ausdruck «meldepflichtiges Hongkonger Konto» bedeutet ein von ei-

nem meldenden schweizerischen Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, dessen Kontoinhaber eine oder mehrere meldepflichtige Hongkonger Personen sind oder ein passiver NFE, der von einer oder mehreren meldepflichtigen Hongkonger Personen beherrscht wird;

j) der Ausdruck « meldepflichtiges schweizerisches Konto» bedeutet ein von

einem meldenden Hongkonger Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, dessen Kontoinhaber eine oder mehrere schweizerische meldepflichtige Personen sind oder ein passiver NFE, der von einer oder mehreren schweizerischen meldepflichtigen Personen beherrscht wird;

k) der Ausdruck «Hongkonger Person» bedeutet eine natürliche Person oder

einen Rechtsträger, die beziehungsweise der von einem meldenden schweizerischen Finanzinstitut anhand von Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem gemeinsamen Meldestandard als in Hongkong ansässig identifiziert wird, oder einen Nachlass einer in Hongkong ansässigen Person;

l) der Ausdruck «schweizerische Person» bedeutet eine natürliche Person o-

der einen Rechtsträger, die beziehungsweise der von einem meldenden Hongkonger Finanzinstitut anhand von Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem gemeinsamen Meldestandard als in der Schweiz ansässig identifiziert wird, oder einen Nachlass einer in der Schweiz ansässigen Person;

m) der Ausdruck «Steueridentifikationsnummer» bedeutet, je nach Zusam-

menhang: eine Hongkonger oder eine schweizerische Steueridentifikationsnummer;

n) der Ausdruck «Hongkonger Steueridentifikationsnummer» bedeutet die

Hongkonger Identitätskartennummer einer natürlichen Person beziehungsweise die Unternehmensregisternummer eines Rechtsträgers;

o) der Ausdruck «schweizerische Steueridentifikationsnummer» bedeutet:

i) bei natürlichen Personen: die Versichertennummer nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 19462 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung;

2 SR 831.10