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Vernehmlassung 2017/76: Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2018/2019 · 8 Seiten

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Originaltext

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

In der Erwägung, dass der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China seit Langem enge Beziehungen im Bereich der gegenseitigen Unterstützung in Steuersachen unterhalten und von dem Wunsch geleitet sind, die Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten durch den weiteren Ausbau dieser Beziehungen zu fördern;

in der Erwägung, dass der gemeinsame Meldestandard von der OECD mit den G20- Staaten ausgearbeitet wurde, um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Steuerehrlichkeit zu verbessern;

in der Erwägung, dass das Recht der jeweiligen Vertragsparteien Finanzinstitute verpflichtet oder verpflichten soll, in dem Artikel 2 dieses Abkommens vorgesehenen Umfang für den Austausch und gemäss den im gemeinsamen Meldestandard festgelegten Verfahren zur Erfüllung der Melde- und Sorgfaltspflichten Informationen über bestimmte Konten zu melden und entsprechende Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten einzuhalten;

in der Erwägung, dass das Recht der jeweiligen Vertragsparteien periodisch geändert wird, um Anpassungen am gemeinsamen Meldestandard abzubilden, und dass, nachdem eine Vertragspartei solche Änderungen beschlossen hat, der Begriff des gemeinsamen Meldestandards sich hinsichtlich dieser Vertragspartei auf die angepasste Fassung des gemeinsamen Meldestandards bezieht;

in der Erwägung, dass Artikel 25 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet in Hongkong am 4. Oktober 20111, einschliesslich des zugehörigen Protokolls, (das «DBA») den Informationsaustausch für Steuerzwecke zulässt und den Vertragsparteien erlaubt den automatischen Informationsaustausch zu vereinbaren sowie sich über den Umfang und die Modalitäten dieses automatischen Austauschs zu verständigen;

in der Erwägung, dass die Schweiz und Hongkong i) angemessene Schutzvorkehrungen getroffen haben, um die vertrauliche Behandlung der nach diesem Abkommen erhaltenen Informationen und deren ausschliessliche Verwendung für die im DBA genannten Zwecke zu gewährleisten, und ii) über die Infrastruktur für einen

1 SR 0.672.941.61

2017–......