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Vernehmlassung 2017/76: Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2018/2019 · 14 Seiten

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Anhang I

Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen

Das Eidgenössische Finanzdepartement

und

die Währungsbehörde Singapur,

eingedenk der guten bilateralen Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Singapur,

unter Berücksichtigung des am heutigen Tag unterzeichneten Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Singapur zur Zusammenarbeit im Steuerbereich,

in Anerkennung der bestehenden starken Verbindungen zwischen ihren offenen und global vernetzten Finanzsektoren,

sind wie folgt übereingekommen:

Beide Staaten bekräftigen ihren Willen, ihre Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen im Rahmen des schweizerisch-singapurischen Finanzdialogs fortzusetzen und zu stärken, und:

i) behalten den zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Erklärung bestehenden Zutritt bei und prüfen Möglichkeiten zur weiteren Erleichterung und Verbesserung der Erbringung von Finanzdienstleistungen zwischen den beiden Staaten; und

ii) erörtern und prüfen Möglichkeiten zur gegenseitigen Stärkung der Stabilität und Integrität ihrer Finanzmärkte.

Geschehen zu Singapur, am 17. Juli 2017, im Doppel

Für das Eidgenössische Finanzdepartement: Für die Währungsbehörde Singapur: