Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/77: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 · 16 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 Erläuternder Bericht Vernehmlassung CO2-Verordnung

1 Einleitung

Seit 2013 müssen Importeure und Hersteller fossiler Treibstoffe einen Teil der Emissionen, die bei der energetischen Nutzung der Treibstoffe entstehen, mit Massnahmen im Inland kompensieren. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat 2015 die Governance im Vollzug der CO -Kompensationspflicht geprüft1. Die EFK bemängelte dabei die fehlende Verbindlichkeit

2

von Vorgaben für Gesuche von Kompensationsprojekten. Denn bisher konnten Gesuchsteller von Vorgaben abweichen, wenn sie diese begründen konnten. Dies führte zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Formaten und Berechnungen für gleichartige Projekte. Die EFK hat deshalb empfohlen, Vorgaben verbindlich zu machen, um Entwicklungskosten für Kompensationsprojekte zu reduzieren und die Gleichbehandlung der Gesuchsteller durch die Prüfstellen und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu verbessern. Mit dieser Revision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung; SR 641.711) werden zwei Arten von Vorgaben erlassen: Einerseits werden Anforderungen an die Berechnungen für Emissionsverminderungen und Monitoringkonzepte für Projekte in den Bereichen Wärmeverbünde und Deponiegas festgelegt. Andererseits sollen alle Gesuche die gleichen Vorlagen verwenden und somit in einem einheitlichen Format eingegeben werden.

Aus der Vollzugspraxis hat sich zudem ergeben, dass verschiedene Fristen angepasst werden müssen. Darunter fallen die Erfüllung der Kompensationspflicht, das Einreichen des ersten Monitoringberichts und die Berechnung der neuen Kreditierungsperiode für Projekte, welche eine wesentliche Änderung erfahren haben.

1 EFK, 2016: Prüfung der CO -Kompensation in der Schweiz, Bundesamt für Umwelt. EFK-15374. 2 3/16 054.11-00022/00006/00002/Q165-1029