Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/77: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 · 16 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 Erläuternder Bericht Vernehmlassung CO2-Verordnung
Beispiel einer Wärmebezügerliste:
Anschluss nach
Bei CO2-Abgabe befrei- Wärmelieferung Wärme- dem Ersatz des Neubau:
Str., # PLZ, Ort tem Unternehmen: [kWh] bezüger zentralen Kessels: ja/nein
Name2017
ja/nein
Spalte nur falls ein
Nr. für
Adresse nur für Neubauten und ab- zentraler, fossiler Separate Spalte alle Be-
gabebefreite Unternehmen Heizkessel ersetzt je Kalenderjahr züger
wird
1 nein nein Nicht ausweisen 2 nein nein Nicht ausweisen 3 Musterweg, 10 1234, Musterort nein nein Musterunternehmen M 60‘000 4 Musterweg, 11 1234, Musterort ja ja 156'000 5 ja nein 40'000 6 ja nein 67‘000 7 Musterweg, 13 1234, Musterort ja ja 156'000 8 ja nein 40'000 9 Musterweg, 20 1234, Musterort nein nein Musterunternehmen M 100‘000
Zu 4.2 Gemessene Wärmemenge bei anrechenbaren neuen Bezügern
Die hier erwähnten Neubauten und von der CO2-Abgabe befreiten Unternehmen sollen zwar zur Bestimmung dieses Parameters nicht berücksichtigt werden. Sie müssen aber sehr wohl gemessen und bei der Bestimmung des Parameters Ziffer 4.4 verwendet werden. Ausserdem sind sie in der Wärmebezügerliste (Ziffer 4.1) aufzuführen. Die Qualitätssicherung hat gemäss der Verordnung des EJPD über Messmittel für thermische Energie vom 19. März 2006 zu erfolgen.
Zu 4.3 Ins Wärmenetz eingespeiste Wärmemenge
Die Qualitätssicherung hat gemäss der Verordnung des EJPD über Messmittel für thermische Energie vom 19. März 2006 zu erfolgen.
Zu 4.4 Gemessene Wärmemenge bei Neubauten und von der CO2-Abgabe befreiten Unternehmen
Die Qualitätssicherung hat gemäss der Verordnung des EJPD über Messmittel für thermische Energie vom 19. März 2006 zu erfolgen.
Zu 4.5 Heizölmenge
Dieser Parameter ist nur zu verwenden, wenn in der Heizzentrale ein Heizölkessel verwendet wird.
Alternative Datenquellen können z.B. Messung der Wärmeproduktion des Heizölkessels und Nutzungsgrad des Heizölkessels sein.
Zu 4.6 Gasmenge
Dieser Parameter ist nur zu verwenden, wenn in der Heizzentrale ein Gaskessel verwendet wird. Die Qualitätssicherung hat gemäss der Verordnung des EJPD über Gasmengenmessgeräte vom 19. März 2006 zu erfolgen.
Zu 4.7 Strommenge
Dieser Parameter ist nur zu verwenden, wenn in der Heizzentrale Wärmepumpen verwendet werden. Die Qualitätssicherung hat gemäss der Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung vom 26. August 2015 zu erfolgen.
9/16 054.11-00022/00006/00002/Q165-1029