Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/77: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 · 16 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 Erläuternder Bericht Vernehmlassung CO2-Verordnung
Abbildung 2: Systemgrenze der Referenzentwicklung bei einem bestehenden Wärmenetz
Für das Projekt oder Programm sind die Systemgrenzen laut Abbildung 3 zu verwenden.
Abbildung 3: Systemgrenze für das Projekt oder Programm inkl. Messpunkte für die Wärmelieferung
Zur Erläuterung der unter Ziffer 4.1 bis 4.8 des Anhangs 3a aufgeführten Messungen sind in Abbildung 3 auch die Messpunkte aufgeführt.
Zu 3.4 Berechnung der Referenzemissionen
Der Term REneu,y kann Null gesetzt werden, wenn das Projekt ausschliesslich aus dem Ersatz eines zentralen Kessels besteht. Der Term REbestehend,y kann Null gesetzt werden, wenn das Projekt ausschliesslich aus einem neuen Wärmenetz besteht.
Zu Wärmelieferungen an von der CO2-Abgabe befreite Unternehmen
Die an Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind und nicht am Emissionshandel teilnehmen (nonEHS-Unternehmen), gelieferte Wärme und die damit erzielten Emissionsverminderungen müssen im Monitoring getrennt ausgewiesen werden, denn Wärmelieferungen an diese Unternehmen sind nur bedingt bescheinigungsfähig. Der Grund dafür ist eine allfällige Anpassung des Zielpfades bzw. des Emissionsziels, welche nonEHS-Unternehmen einhalten müssen. Die Geschäftsstelle Kompensation prüft für alle betroffenen Wärmebezüger die Anrechenbarkeit und teilt den Entscheid dem Gesuchsteller mit.
7/16 054.11-00022/00006/00002/Q165-1029