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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten

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2 Festlegungen

2.1 Festlegungen zu den geologischen Standortgebieten und den Standortarealen für eine Oberflächenanlage

Schwach- und mittelaktive Abfälle SMA

In Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens für ein geologisches Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) werden folgende geologische Standortgebiete vertieft untersucht:

 Jura Ost (Kanton Aargau)

 Nördlich Lägern (Kantone Aargau und Zürich)

 Zürich Nordost (Kantone Thurgau und Zürich)

Hochaktive Abfälle HAA

In Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens für ein geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle (HAA) werden folgende geologische Standortgebiete vertieft untersucht:

 Jura Ost (Kanton Aargau)

 Nördlich Lägern (Kantone Aargau und Zürich)

 Zürich Nordost (Kantone Thurgau und Zürich)

In Etappe 3 des Sachplanverfahrens muss die Nagra die Vor- und Nachteile eines Kombilagers für SMA und HAA im gleichen Standortgebiet im Vergleich zu zwei Lagern in separaten Standortgebieten prüfen und darlegen.

Standortareale für eine Oberflächenanlage

In den weiter zu untersuchenden Standortgebieten werden für die Arbeiten in Etappe 3 des Sachplanverfahrens folgende Standortareale für eine Oberflächenanlage festgelegt (für SMA-, HAA- und Kombi-Lager):

 JO-3+ (Jura Ost, Gemeinde Villigen)

 NL-2 oder NL-6 (Nördlich Lägern, Gemeinden Weiach bzw. Stadel)6

 ZNO-6b (Zürich Nordost, Gemeinden Marthalen und Rheinau)

Die genaue Lage des Standortareals ist ausgehend von den Räumen gemäss den Objektblättern im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit zu optimieren.

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6 Die Bezeichnung des Standortareals für die Oberflächenanlange im Standortgebiet Nördlich Lägern ist noch nicht abgeschlossen. Die an der Vernehmlassung Teilnehmenden können sich zu beiden Standortarealen äussern. Nach der Vernehmlassung wird voraussichtlich eines der beiden Standortareale aufgrund der Stellungnahme der Regionalkonferenz Nördlich Lägern und unter Berücksichtigung der übrigen Vernehmlassungsstellungnahmen als Zwischenergebnis festgelegt.