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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten
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1.3.4 Stellungnahmen und Vernehmlassung
Zusammenarbeit nach Artikel 18 der Raumplanungsverordnung
Die Gesamtbeurteilung der Nagra-Standortvorschläge durch das BFE beruht einerseits auf der behördlichen Überprüfung, andererseits auf den Stellungnahmen des AdK und der Standortregionen. Dieser Einbezug entspricht der geforderten Zusammenarbeit nach Artikel 18 der Raumplanungsverordnung. Wie das ARE in seiner Beurteilung feststellt, erfolgt mit den Gremien der regionalen Partizipation eine vertiefte Zusammenarbeit, welche über das übliche Mass hinausgeht.
Der AdK wird in sicherheitstechnischen Fragen von der Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone (AG SiKa) / Kantonale Expertengruppe Sicherheit (KES) beraten. Im Februar 2016 veröffentlichte der AdK einen ersten Fachbericht der AG SiKa/KES, in welchem diese sich gegen die ihrer Auffassung nach unzureichend begründete Zurückstellung des Standortgebiets Nördlich Lägern aussprach. Die Stellungnahme mit einem abschliessenden Fachbericht seiner Experten veröffentlichte der AdK im September 2017. Darin sichern die betroffenen Kantone dem Bund ihre weitere Unterstützung im Sachplanprozess zu. Der AdK hält fest, dass sich das Sachplanverfahren mit seinem schrittweisen Vorgehen und der vorhandenen Flexibilität für zusätzliche Abklärungen grundsätzlich bewährt habe. Der notwendige Raum für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sei im Rahmen der Sachplangremien vorhanden.
Aus Sicht des AdK gebe es aber auch einige Mängel. So überzeuge die Prozessführung durch das BFE, die Planung und Durchführung der Arbeiten durch die Nagra sowie die sicherheitstechnische Überprüfung der Vorschläge der Nagra durch das ENSI noch nicht in allen Punkten: Es sei zentral, dass der Bund eine stärkere Führung übernehme; auf die Anliegen der Kantone und Regionen solle rechtzeitig eingegangen werden; und die Begutachtung in den Bereichen Geomechanik und Bautechnik sei zu verbessern. Der AdK empfiehlt, dass der Bund den vorgesehenen Ablauf nach der Auswahl des Standorts für die Vorbereitung eines Rahmenbewilligungsgesuchs3 durch die Nagra noch einmal überprüft. Ausserdem erwartet er, dass das BFE, das ENSI, aber auch die Kantone die notwendigen Ressourcen erhalten, um ihre Aufgaben umfassend wahrnehmen zu können
Alle Regionalkonferenzen verabschiedeten im Zeitraum von 2015 bis 2017 je eine Stellungnahme zur Etappe 2 aus Sicht der Standortregion. Darin bewerteten sie insbesondere die Nachvollziehbarkeit des Nagra-Vorschlags sowie den bisherigen Verlauf des Standortauswahlverfahrens. Die Regionalkonferenzen formulierten in ihren Stellungnahmen teilweise weitreichende Forderungen für die folgenden Verfahrensschritte. Wie mit diesen Forderungen umgegangen wird, dokumentiert das BFE im Bericht «Umgang mit den Stellungnahmen der Regionalkonferenzen» vom 22. November 2017.
Relevante Unterlagen (in der Vernehmlassung aufgelegt):
Ausschuss der Kantone AdK (September 2017): «Sachplan geologische Tiefenlager: Stellung-
nahme zu Etappe 2»
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3 Im vorliegenden Bericht wird der Begriff des Rahmenbewilligungsgesuchs in der Einzahl verwendet. Entsprechend wird in diesem Zusammenhang auch nur von einem Standort gesprochen. Dies hat jedoch rein sprachliche Gründe und bedeutet keine Vorfestlegung auf ein Kombi-Lager, für welches nur ein Rahmenbewilligungsgesuch einzureichen wäre. Bei Lagern an zwei Standorten müsste pro Lagertyp (SMA und HAA) je ein Rahmenbewilligungsgesuch ausgearbeitet werden.