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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten

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einen gut vertretbaren Kompromiss zwischen den verschiedenen zur Debatte stehenden Schutzgütern und gesellschaftlichen Interessen dar.

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK hat in ihrer Stellungnahme vom 29. Oktober 2015 zum Standortareal JO-3+ festgehalten, dass eine Oberflächenanlage an diesem Ort zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Inventarobjektes BLN Nr. 1108 «Aargauer Tafeljura» führen würde. Die deshalb nötigen Nachweise der grösstmöglichen Schonung des Schutzobjektes liegen soweit vor, wie dies zum derzeitigen Planungsstand möglich ist (vgl. Objektblatt Jura Ost).

Relevante Unterlagen (in der Vernehmlassung aufgelegt):

 ARE (August 2017): «Sachplan geologische Tiefenlager: Raumplanerische Beurteilung der

Zwischenergebnisse von Etappe 2. Beurteilung der Evaluation möglicher Oberflächenstandorte für ein geologisches Tiefenlager sowie des Vorschlags der Entsorgungspflichtigen von mindestens zwei Standorten durch das ARE»

Beurteilung der Umweltauswirkungen

Für geologische Tiefenlager muss eine zweistufige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Die erste Stufe der UVP ist Teil des Rahmenbewilligungsverfahrens in Etappe 3. Im Hinblick darauf reichte die Nagra UVP-Voruntersuchungen für die zur weiteren Untersuchung in Etappe 3 vorgesehenen Standorte ein. Diese sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen eines geologischen Tiefenlagers an diesen Standorten aufzeigen und Pflichtenhefte für die UVP-Hauptuntersuchungen enthalten. Auf Wunsch der Kantone erarbeitete die Nagra ein zusätzliches Übersichtsdokument zu den UVP-Voruntersuchungen.

Das BAFU hat zu den UVP-Voruntersuchungen je eine Stellungnahme abgegeben. Es kommt darin zum Schluss, dass sie die Vorgaben der Umweltschutzgesetzgebung in den dreizehn untersuchten Umweltbereichen weitgehend erfüllen. Die Pflichtenhefte für die Hauptuntersuchungen müssen aber in einigen Punkten angepasst werden. Insbesondere unterstützt das BAFU auch Anträge der betroffenen Kantone. Diese sowie das benachbarte Deutschland waren eingeladen worden, zu den UVP-Voruntersuchungen eine Stellungnahme abzugeben. Vorgängig konnten die Regionalkonferenzen Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost die regionale Sicht einbringen.

Nach Schweizer Recht werden die konventionellen und die nuklearen Umweltauswirkungen in separaten Verfahren geprüft und deshalb auch in separaten Dokumenten beschrieben. Verschiedene am Verfahren beteiligte deutsche Behörden und Experten empfanden dies als Mangel und haben von der Schweiz eine Darstellung sämtlicher Auswirkungen in einem einzigen «Umweltbericht» gewünscht. Diesem Wunsch entsprechend hat das BFE den «zusammenfassenden Bericht über die Auswirkungen geologischer Tiefenlager» erarbeitet und begleitend zur Vernehmlassung veröffentlicht.

Relevante Unterlagen (in der Vernehmlassung aufgelegt):

 Nagra (2015, 2016): «UVP–Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager» (im Einzelnen

aufgeführt im Erläuterungsbericht)

 Nagra (April 2016): Übersichtsdokument zur UVP-Voruntersuchung in Etappe 2 des Sach-

plans geologische Tiefenlager – Angepasste Version mit den Standortarealen NL-2 und NL-6

 BAFU (Februar 2016, Mai 2017): Stellungnahmen zu den UVP-Voruntersuchungen (im Einzel-

nen aufgeführt im Erläuterungsbericht)