Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Würdigung

Allgemeines: Nutzungskonflikte werden hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit eines gTL im Sachplanverfahren durch das Kriterium 2.4 «Nutzungskonflikte» des Konzeptteils SGT umfassend betrachtet und sind in jeder Etappe neu zu beurteilen. Basis sind dabei die heutigen Bedürfnisse der Gesellschaft. Ein konfliktverursachendes Bedürfnis muss eine klare Ortsbezogenheit haben: so muss z. B. ein Rohstoff in besonderem Masse vorhanden sein, und bei dessen Ausbeutung muss eine signifikante Beeinträchtigung der Sicherheit des Lagers vorliegen. Das Vorhandensein eines Nutzungskonflikts ist indes kein Ausschlusskriterium, denn Nutzungskonflikte ergeben sich grundsätzlich überall in der Schweiz und bei jeglicher Art der Nutzung. Somit muss zwangsweise eine Interessenabwägung stattfinden. Die Sachplanung des Bundes ermöglicht es, verschiedene Nutzungsansprüche zu erkennen und in den Objektblättern als Koordinationsbedarf auszuweisen.

Mit der Rahmenbewilligung wird ein vorläufiger Schutzbereich nach Artikel 70 KEV festgelegt, mit der Betriebsbewilligung wird er definitiv. Bewilligungen für Vorhaben, die den Schutzbereich berühren, kann das UVEK gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass die langfristige Sicherheit des gTL nicht beeinträchtigt wird.

Bezüglich Entschädigungen, kantonale Hoheitsrechte oder entgangene Bewilligungen aufgrund der Festlegung zum Schutz der geologischen Standortgebiete und des Zugangsperimeters siehe Kapitel 3.4.2 Seite 56.

Die Gefahr eines späteren, ungewollten Anbohrens des Lagers wird durch verschiedene Massnahmen soweit möglich minimiert: Diese umfassen die Markierung des Lagers, die Dokumentation und redundante Langzeitarchivierung aller sicherheitstechnisch relevanten Information sowie das Einrichten eines Schutzbereichs um das Lager (Art. 40 KEG). Ausserdem soll der «Fussabdruck» eines Lagers möglichst klein gehalten werden. Das Lager wird mehrere hundert Meter unter der Oberfläche angeordnet und durch diverse Siegel das Lager in Einzelabschnitte unterteilt, so dass von einem allfälligen Anbohren nur ein kleiner Teil des Lagers betroffen wäre. Das Thema des menschlichen Eindringens in ein Tiefenlager wird auch im Kapitel 3.5.6 behandelt.

Nach Abschluss von Etappe 1 SGT wurden als Vollzugshilfe zuhanden der Kantone Karten zum Schutz des Untergrundes entwickelt. Ziel dieser Karten ist das Vermeiden einer Verletzung desjenigen geologischen Untergrundes, der für die Sicherheit eines zukünftigen gTL relevant sein könnte. In allen geologischen Standortgebieten bleibt das Abteufen von Erdwärmesonden bis zu einer bestimmten Tiefe weiterhin möglich.

Der Nordschweizer Permokarbontrog, welcher sich als Grabenstruktur durch den tiefen Untergrund der gesamten Nordschweiz zieht, wurde in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach erdwissenschaftlich untersucht. Das ENSI geht davon aus, dass insbesondere die jüngsten 3D-seismischen Untersuchungen der Nagra einen weiteren Beitrag zum Verständnis seiner räumlichen Ausdehnung und des Aufbaus liefern werden. Die Sedimente des Permokarbontrogs enthalten einzelne Kohle- oder Gasvorkommen. Aufgrund der Tiefe dieser Schichten und deren räumlich variablen Verteilung werden diese Rohstoffe jedoch aus heutiger Sicht als wirtschaftlich unbedeutend angesehen. Eine weitere detaillierte Untersuchung des Permokarbontrogs ist für Etappe 3 nicht notwendig, da diese Rohstoffe voraussichtlich nicht in einem besonderen Mass vorkommen. Eine allfällige zukünftige Nutzung von Kohlenwasserstoffen wird in der Schweiz durch den geringen Flächenbedarf eines Tiefenlagers im Vergleich zur Ausdehnung des Permokarbontrogs nicht signifikant eingeschränkt.

Bezüglich Mineral- und Thermalwasserquellen sieht das Untersuchungsprogramm der Nagra zu Etappe 3 die Erfassung diverser hydrogeologischer Daten und die Verfeinerung der Modelle in allen Standortgebieten vor. Diese Modelle ermöglichen es, die Konsequenzen für die Quellen in der unmit-