Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Eine Einzelperson beklagt eine simplifizierte Darstellung der Auswirkungen von Erdbeben auf ein gTL

– insbesondere durch die Nagra. Solche Modellvorstellungen müssten um präexistente Störungen und um die Gebirgsspannung und deren Verlauf über den Betrachtungszeitraum von einer Million Jahre ergänzt werden. Das Konzept der mit Ausnahme des Pilotlagers unkontrollierten Lagerung von radioaktiven Abfällen während der Betriebsphase und eine vollständige Aufhebung der Kontrolle nach der Betriebsphase sei aufgrund des hohen Erdbebenrisikos der Nordschweiz verantwortungslos.

Mehrere Einzelpersonen sind der Auffassung, dass die Erdbebengefahr zusammen mit anderen geologisch ungeeigneten Bedingungen noch nicht angesprochen worden sei bzw. dass den seismologischen Parametern noch keine oder nur minimalste Beachtung geschenkt worden seien. Für andere Einzelpersonen ist indes die wissenschaftliche Faktenlage klar genug, dass sie gegen die Lagerung radioaktiver Abfälle in Erdbebengebieten spreche. Dafür müssten Gebiete der niedrigsten Erdbebenklassen gesucht werden, um die Wahrscheinlichkeit von Zwischenfällen zu reduzieren.

Weitere Einzelpersonen richten das Augenmerk auf die Risiken bei Beben an den oberirdischen Anlageteilen wie Umladestationen oder auf die Gefahr von durch das Lager induzierter Beben in einer dicht besiedelten Gegend.

Würdigung

Die Thematik «Erdbeben» wird in den sicherheitstechnischen Kriterien des Konzeptteils SGT in drei Kriterien abgebildet: Zunächst können Erdbeben einen Einfluss auf die Freisetzungspfade haben (Kriterium 1.4), zweitens haben Erdbeben einen Einfluss auf die Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften (Kriterium 2.1) und drittens muss die Frage der Prognostizierbarkeit der durch Erdbeben verursachten langzeitlichen Veränderungen betrachtet werden (Kriterium 3.3).

Verglichen mit anderen Gegenden in der Schweiz ist die zentrale Nordschweiz als seismisch relativ ruhig anzusehen. Der Westrand des Standortgebiets JO liegt mehr als 30 km von der Randstörung des Rheingrabens entfernt. Gemäss StFV200 sind Kernanlagen gegen Erdbeben so auszulegen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Bekannten Störungszonen wird bei der Standortwahl ausgewichen. Somit sind im relevanten Umfeld des Lagers kaum gravierende langfristige Schädigungen der geologischen Barriere zu erwarten.

Da in der Schweiz und im nahen Ausland seit mehreren Millionen Jahren kein Vulkanismus mehr aufgetreten ist, müssen seismische Aktivitäten als Folge von Vulkanismus nicht in Betracht gezogen werden. Erdbeben sind schweizweit mit Ausnahme der Aktivität im Rheingraben in der Region um Basel praktisch vollständig auf die konvergierenden Erdplatten zurückzuführen, die zur Alpenbildung geführt haben. Somit richtet sich die Erdbebengefährdung in der Schweiz primär nach dem grosstektonischen Spannungsfeld und den aus der geologischen Geschichte vorhandenen Störungssystemen.

Die Nagra führte umfangreiche Seismik-Kampagnen durch, um die Störungssysteme in und rund um die Standortgebiete zu identifizieren. Zusätzlich werden in Etappe 3 im Rahmen des Bohrprogramms der Nagra auch die im Untergrund vorhandenen Spannungsfelder erfasst. Die regionale tektonische Situation wird sich im Betrachtungszeitraum von einer Million Jahre nur unwesentlich ändern. Die heutige Erdbebensituation ist daher gut mit der künftigen die Spannweite der Erdbebengefährdung vergleichbar. Die durch die Eiszeiten in den Alpen vorhandene Absenkung und spätere Hebung durch die Auflast der Eismassen und die sich daraus ergebenden Erdbeben sind in der Nordschweiz nur sehr begrenzt wirksam. Seit einigen Jahren betreibt die Nagra in der Nordschweiz ein Schwachbebennetz mit 15 Stationen, um auch Erdbeben unterhalb der vom Menschen spürbaren Magnituden zu erfassen.

200 Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV; 814.012)