Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
In Etappe 3 ist für die weiter zu untersuchenden Standortgebiete der standortspezifische Kenntnisstand hinsichtlich Seismizität, Tektonik und der geologischen Geschichte stufengerecht zu verfeinern.
Ein gTL muss den Einwirkungen eines Erdbebens während dem Bau und Betrieb des Lagers auf ein offenes Lagerbauwerk wie auch für die Langzeitsicherheit nach dem Verschluss standhalten. Insbesondere auch die OFA, denn Auswirkungen seismischer Wellen auf Gebäude an der Oberfläche sind deutlich stärker als auf Stollen im Untergrund. Das Auslegungserdbeben für die Anlagen ist erst zum Zeitpunkt der Baubewilligung festzulegen. Gemäss heutigen Erfahrungen (z. B. aus Kernanlagen weltweit) ist eine erdbebensichere Bauweise für die Bau- und Betriebsphase der Anlage möglich.
Signifikante, für die Langzeitsicherheit bedeutsame Verkürzungen der Freisetzungspfade wären nur im Falle massiver Versätze entlang von neuen Störungszonen innerhalb des Lagers oder in dessen Nähe denkbar. Da aber das tonige Wirtgestein und seine ebenfalls tonreichen Rahmengesteine durch ein solches Erdbeben infolge der Selbstabdichtung nicht mit dem Gewässernetz verbunden würden, sind die angeführten Szenarien einer Verseuchung an der Oberfläche nicht als realistisch einzustufen.
3.5.15 Nutzungskonflikte
Allgemeines
ContrAtom hält die im Ergebnisbericht erwähnten potenziellen Nutzungskonflikte in allen drei Standortgebieten für so zahlreich und bedeutend, dass keines davon weiter untersucht werden dürfe. Auch mehrere Einzelpersonen sind der Meinung, ein Tiefenlager dürfe nicht in einem Gebiet mit potenziellen Nutzungskonflikten gebaut werden, weil die damit verbundenen Risiken für die Langzeitsicherheit zu gross seien. Niedereschach, mehrere Organisationen201 und Einzelpersonen befürchten eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Tiefenlagers durch eine spätere Ausbeutung von Erdgas oder Kohle bzw. eine allfällige Geothermie-Nutzung.
Zahlreiche Gemeinden, Organisationen 202 und zwei Einzelpersonen bemängeln, dass Konflikte um natürliche Ressourcen trotz der Lage des Opalinustons über dem Permokarbontrog bisher nur oberflächlich untersucht worden seien bzw. die Kenntnisse zum Nordschweizer Permokarbontrog noch nicht ausreichend seien. Grüne SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen berufen sich auf einen Hinweis der KNS, dass eine bessere Kenntnis der räumlichen Ausdehnung und des Aufbaus der Füllung des Nordschweizer Permokarbontrogs im weiteren Verlauf des Verfahrens angestrebt werden sollte, und fordern, diesem im Ergebnisbericht angemessen Rechnung zu tragen. Laut Niedereschach, mehreren Organisationen203 und drei Einzelpersonen sei der Permokarbontrog nie umfassend untersucht worden. Henggart, Marthalen und mehrere Einzelpersonen halten die Frage zukünftiger Nutzungskonflikte in den drei weiter zu untersuchenden Standortgebieten für relevant. Im Hinblick auf die Sicherheit des Tiefenlagers müssten mögliche Auswirkungen einer potenziellen Rohstoffförderung sowie geothermaler Nutzungen (insbesondere auch durch «hydraulic fracturing») in Etappe 3 genauer untersucht werden. Sie unterstützen auch die entsprechenden Empfehlungen der KNS. Die SP Schweiz, SES und WWF Schweiz empfehlen, die Nutzungskonflikte im Untergrund noch in Etappe 2 aufzuzeigen. Sie
201 B90/Grüne Emmendingen, SP AG; BUND Gailingen, BUND Reichenau, BUND S-B-H, BUND Südlicher Oberrhein, ECOtrinova.
202 Beringen, Buchberg, Dachsen, Dörflingen, Hallau, Jestetten, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rüdlingen, Stadt Schaffhausen, Steckborn, Thayngen; FDP Neuhausen, Grüne Schweiz, Grüne Glattfelden-Rafzerfeld, GLP SH, SP Schweiz, SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg, SP Neuhausen; AWBR, IG BoB, KAIB, KPgT, SES, SSV, Stadtwerke Konstanz, SVGW, VPOD SH, WWF Schweiz.
203 BUND Gailingen, BUND Reichenau, BUND S-B-H, BUND Südlicher Oberrhein, ECOtrinova, Mahnwache Endingen.