Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht

Sachplan geologische Tiefenlager

Die Landesregierung Vorarlberg empfiehlt, im Zusammenhang mit den provisorischen Sicherheitsanalysen statt «Eignung» konsequent den Begriff «Eignungspotenzial» zu verwenden, um Missverständnisse vorzubeugen und eine begriffliche Klarheit zu schaffen. Eine Einzelperson bemängelt, die VU werde im Ergebnisbericht zu wenig erläutert. Verweise auf andere Dokumente reichten nicht.

Würdigung

Ein Ergebnisbericht – wie er als Entwurf für die Resultate der Etappe 2 vorliegt – ist ein formales Dokument innerhalb eines Sachplanverfahrens, welches dem Bund die Planung und Koordination seiner raumwirksamen Aufgaben erlaubt. Darin sind räumlich und zeitlich konkrete Aussagen sowie Anweisungen und deren kartografische Darstellung enthalten (vgl. Art. 14 und 15 RPV). Die Festlegungen und die Objektblätter werden mit der Verabschiedung durch den Bundesrat für Behörden aller Stufen sowie Organisationen und Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit sie mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut sind, verbindlich. Sprache, Form und Detaillierung richten sich nach diesem Verwendungszweck und an der für Etappe 2 im Konzeptteil SGT beschriebenen Stufengerechtigkeit. Der vernehmlasste Entwurf des Ergebnisberichts ist somit das Resultat der Untersuchungen, Aushandlungen und Diskussionen aller am Verfahren Beteiligten der Etappe 2. Die Dauer von Etappe 2 von sieben Jahren, die darin bearbeitenten zahlreichen Themenbereiche und das Gebot der Transparenz führen zu insgesamt recht umfangreichen Unterlagen. Diesem Umstand geschuldet, fällt auch der Auswertungsbericht zur Vernehmlassung entsprechend umfangreich aus. Die in der Vernehmlassung vorgebrachten Argumente werden zur Kenntnis genommen, geprüft und wo nötig die Festlegungen und Objektblätter sowie die anderen Grundlagendokumente überarbeitet. Ein Überblick über die Änderungen findet sich in Kapitel 2.3.

3.1.4 Stellungnahmen zu Dokumenten der Vernehmlassung und zu Unterlagen Dritter

Der primäre Gegenstand der Vernehmlassung war der Entwurf des Ergebnisberichts zu Etappe 2. Die darin zusammengeführten Resultate13 basieren auf zahlreichen Berichten und Stellungnahmen. Daher wurden diese den Vernehmlassungsunterlagen ebenfalls beigelegt. Die Vernehmlassungsantworten zu den wichtigsten Grundlagedokumenten und zu Unterlagen Dritter sind in diesem Kapitel aufgeführt. Die Würdigungen der verfahrensrelevanten Inhalte erfolgt in den thematischen Kapiteln 3.2 bis 3.7.

Für die G20 und zahlreiche Einzelpersonen nehmen Anzahl und Inhalt der Dokumente zu grosse Ausmasse an. Dies vermittle das Gefühl, dass sie eher der Arbeitsbeschaffung und der Verwirrung dienten, als der Lösungsfindung. Eine Einzelperson findet, in den Berichten werde viel zu stark auf Details eingegangen, die in einem Verfahren solcher Tragweite irrelevant seien. Mehr Information führe ausserdem nicht automatisch zu mehr Vertrauen (Trüllikon). BUND-Umweltzentrum Ortenau, SES und WWF Schweiz sowie mehrere Einzelpersonen kritisieren die Sprache in den Vernehmlassungsunterlagen als verharmlosend – konkret etwa den Begriff der «Oberflächenanlage» oder des «Tiefenlagers».

Eine Einzelperson erachtet das sicherheitstechnische Gutachten des ENSI und die Stellungnahmen von EGT und KNS als gut gemacht.

13 Insbesondere das Kapitel 3 des Erläuterungsberichts zum Vorschlag und zur sicherheitstechnischen Begutachtung der weiter zu untersuchenden geologischen Standortgebiete.