Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

des Flugverkehrs bei den Themen Luft und Lärm, die Verwendung falscher Grenzwerte (für Gewerbestatt für Wohngebiete), fehlende oder falsch dargestellte Auswirkungen von Bahntransporten, Baumaschinen und Förderbändern, falsche Aussagen zur Einsehbarkeit und die Verharmlosung der Auswirkungen auf die Gewässer. Ausserdem fehlten Untersuchungen zu den Auswirkungen für raumordnerische Belange (z. B. Infrastruktur, Freizeit, Erholung).

Mehrere Gemeinden281, der Schwarzwaldverein und zahlreiche Einzelpersonen bemängeln, die UVP-VU behandelten nur die nähere Umgebung der OFA und die erschliessenden Verkehrswege, jedoch nicht mögliche Umweltauswirkungen auf deutsches Staatsgebiet. Untersuchungen zur ionisierenden Strahlung lägen derzeit noch gar keine vor. Sie fordern eine unverzügliche Erhebung der noch fehlenden Datengrundlagen, weil sonst die vom gTL ausgehenden (negativen) Auswirkungen nicht beurteilt werden könnten. Stadt Bad Säckingen ergänzt, dass sämtliche Umweltaspekte möglichst frühzeitig in einer umfassenden UVP zu erheben seien und verweist auf die Empfehlungen der ESchT vom Januar 2018. Hinsichtlich der Aspekte Beteiligung, Raumplanung, Umweltprüfung und Recht sei eine grenzüberschreitende regionale Entwicklungsstrategie mit fairem Lastenausgleich sowie die Festlegung einer angemessenen grenzüberschreitenden Betrachtungsregion zugrunde zu legen. Die Gemeinde Dettighofen ergänzt, dass die UVP-VU und die SÖW das eigentliche Thema einer nuklearen Anlage verharmlosten und sich auf zu kleine Betrachtungsräume beschränkten. Die B90/Grüne Waldshut und zwei Einzelpersonen verlangen, dass die Umweltauswirkungen für die ganze betroffene Region beidseits der Grenze abgeschätzt, dargestellt und auf ein absolutes Minimum begrenzt werden müssen. Insbesondere bei NL und ZNO dürfe die deutsche Nachbarregion nicht ausgeblendet werden.

Die Gemeinde Steckborn, die AWBR, die Stadtwerke Konstanz und der SVGW monieren, dass sich die UVP-VU nur auf die OFA-Standortareale beschränkten. Sie fordern, dass die UVP zukünftig sämtliche ober- und unterirdischen Anlagen und auch Hilfsanlagen zur Störfallbehebung wie z. B. allfällige Löschwasserbecken behandeln sollen.

ContrAtom kritisiert, dass die UVP nur die Bauphase behandelten und keine Aussagen über allfällige Unfälle nach dem Verschluss des Lagers aufgrund heute nicht vorhergesehener Ereignisse enthielten.

SNSR hält fest, dass bisher erst UVP-VU vorgelegt worden seien, dass aber Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt wahrscheinlich seien. Der Begriff Umweltauswirkungen werde nirgends erwähnt, obwohl es doch gerade darum gehe. Bei Unfällen in der Tiefe gebe es Umweltauswirkungen (Explosionen, kontaminiertes Wasser) und diese hätten enorme wirtschaftliche und soziale Auswirkungen, welche jenseits des heute vorstellbaren lägen.

Die Gemeinde Koblenz findet, die in den UVP-VU enthaltenen Angaben zur Anzahl Fahrten gäben aus sicherheitstechnischer Sicht wenig her – relevanter wäre die Angabe der notwendigen Tonnenkilometer strahlenbelasteter Materialien.

Gemäss Einschätzung einer Einzelperson zeige das BAFU klar, dass Probleme bestehen. Es sei zu hoffen, dass diese Ansicht auch im weiteren Verlauf genügend Gehör finde. Eine erhöhte Lärmbelastung für deutsche Gemeinden sei ziemlich sicher zu erwarten. Dies werde vom BAFU zwar angemerkt, aber nicht im massgebenden Ergebnisbericht. Dies verzerre den gesamten Prozess.

Mehrere Einzelpersonen weisen darauf hin, dass in Etappe 3 die unterschiedlichen Betrachtungsweisen beidseits der Landesgrenze, z. B. über den Umfang der UVP, modifiziert werden müssten.

281 Albbruck, Dettighofen, Dogern, Murg (D), Stadt Bad Säckingen, Stadt Laufenburg (Baden).